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Gast
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NUR SO MEINE Meinung dazu:
sind die Belastungen auf die Stütze korrekt angesetzt ? sind Lastaussermitten von mind. 1cm angesetzt ? ist die Bemessung und Bewehrungswahl ausreichend ? Wenn immer ja - dann darf der Ingenieur seiner ursprünglichen Bedeutung nachkommen und diese Stütze - auch wenn 2 - 3 cm Mindestquerschnitt fehlen - so verantworten. |
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Hallo und Guten Morgen,
ich denke dass hier nicht die Berechnung (Papier und PC machen alles mit) der Problempunkt ist, sondern die Ausführung der Ortbetonbetonstütze. Hier muss man nachfragen: - Betondeckung eingehalten? - Betoneinbau ohne zu große Fallhöhe gegeben? - Verdichtung auch am Stützenfuß fachgerecht? Wenn theoretische Annahmen und praktische Ausführung in Ordnung waren, könnte man von einer ausreichenden Sicherheit ausgehen. Im Schadensfall im Bereich der Stütze würde es aus meiner Sicht weiterhin als Mangel bewertet werden. Gruß Olaf |
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Hallo zusammen,
leider ist folgende Frage von Alvo noch nicht beantwortet worden. Wenn die DIN sagt: Mindestabmessungen 20/20cm, wie sieht es aus mit Stützenquerschnitten von 17,5/24cm, 17,5/30 etc. ?? Stellen diese auch einen Mangel dar?? Gruß, ach nein Gruss (ab heute neue Rechtschreibung) Marco (oder doch lieber Marko nach neuer Rechtschreibung?? Ich wei(ß)ss es nicht!!) Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c 26676 Barßel Tel.: 04499 / 918769 Mobil: 0174 / 4280227 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Hallo Kollegen!
Die Mindestabmessungen von StB-Stützen sind gem. DIN 1045-1,Abs. 13.5.1 a) für Ortbeton (senkkrecht betoniert) b/h = 20/20 cm b) für Fertigteilstützen (waagerecht betoniert) b/h = 12/12 cm. Die wesentliche Begründung für "a" ist das ordnungsmäße Einbringen und Verdichten des Betons der örtlich herzustellenden Konstruktion. Die Formulierung innerhalb der DIN ist eine "ist" Bestimmung. Unterschreitungen sind nicht zulässig. Formal sind Ortnetonstützen mit geringeren Abmessungen statisch unwirksam. Auch wenn der Ingenieurverstand eine ordentlich ausgeführte Konstruktion akzeptieren könnte, ein hinzuziehender Sachverständiger wird die Ausführung als statisch unwirksam beanstanden (müssen). Bei Stützen mit geringen Bauteilabmessungen greifen i.d.R., sofern erforderlich, die Bestimmungen des Brandschutzes - unbedingt beachten. MfG AO |
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Hallo AO,
das würde ja bedeuten, das häufig angewandte Stb.-Stützen in U-Schalen, wegen des verbleibenden auszubetonierenden Querschnittes, eigentlich unzulässig sind!? Und was ist mit Drempelstützen bei 17,5cm starken tragenden Innenschalen?? Bei entsprechender Wahl der Betonsorte dürfte das Einbringen und Verdichten aber heute doch kein Problem mehr sein (fließfähiger Beton, selbstverdichtender Beton), oder ?? Gruß Marco Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c 26676 Barßel Tel.: 04499 / 918769 Mobil: 0174 / 4280227 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Hallo zusammen,
danke für die verschiedene Antworten! Zu bm: es wurde alles berücksichtigt, die Aussermitten wurden sogar mit 4cm angesetzt. Zu Olaf: Betondeckung wurde eingehalten, Fallhöhe max 2,70m, Verdichtung gut (man sieht am Stützenfuß keine Nester) Gruß Alvo |
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