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Hallo Alvo,
die Stütze wird wahrscheinlich schon halten, aber fachlich korrekt ist sie nicht. Ich würde die Verantwortung nur bei einem Honorar 100% nach HOAI übernehmen. @MarcHerzog: Statisch tragende Stützen in U-Schalen waren schon immer nicht zulässig (auch wenn Wienerberger entsprechnede Fotos im Prospekt hat). Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Eine Stütze im Drempel wird maßgeblich als Biegebauteil und nicht als Druckglied beansprucht, deshalb ist 17,5 ok....
meine Meinung Hauke |
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Nach verschiedenen überlegungen und Lösungen gibt es noch eine andere alternative:
Direkt neben der Stb.-Stütze eine Stahlstütze (QRO 80x8) anbringen und komplett verkleiden (Brandschutz). Was hält Ihr für diesen Vorschlag? Gruß Alvo |
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Hallo Alvo,
Betonstütze weglassen und direkt Stahlstütze nehmen und ggf. verkleiden. evtl F-30 Anstrich? Gruß Achim |
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Hallo Achim,
Nein, Betonstütze stehen lassen und direkt neben der vorhandenen Betonstütze eine Stahlstütze einbauen mit Anstrich F-30 bzw. F-60 und verkleiden. Gruß Alvo |
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Hallo Kollege!
Wie bereits in obigen Beiträgen dargelegt ist eine Drempel- "Sstütze" eher als biegebeanspruchtes Beuteil anzusehen. Des weiteren kommt hinzu. das i.d.R. bei Stützen Bauteilhöhen >= 2,65 m vorliegen. Die Gefahr des Entmischens des Betons beim Einbringen ist, neben der kaum mehr bestehenden Möglichkeit zu verdichten, gegeben. Sicherlich sind Betone mit kleinen Körnungen möglich. Das Problem des Verdichtens bleibt. Selbstverdichtender Beton (SVB) ist vielleicht denkbar. Hier ist, soweit ich informiert bin, eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich. Abgesehen von den möglichen Wenn und Aber, Ingenieurverstand hin und her, bleibt der Fakt, dass nach DIN 1045-1 , (auch in DIN 1045-7.88, warum wohl?) eine örtlich hergestellte Betonstütze die Mindestabmesungen mind. b/h = 20,0 / 20,0 cm haben muss! - Basta, um mit den Worten unser BK-zu sprechen. Gruß AO |
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