Hallo,
in welchem Umfang muss die Berechnung des Referenzgebäudes in den Unterlagen für den Bauherrn enthalten sein ?
Oder reicht es, wenn Qp_Ref nur angegeben wird.
Aus meiner Sicht reicht die Angabe Qp,ref aus.
Wir mussten bisher nur einmal die Referenzgebäudeberechnung für die KfW nachreichen. Ansonsten hat das bisher niemand gefordert bzw. vermisst.