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Gast
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Hallo,
dir, lieber Andreas, helfe ich gern. ![]() Es würde mich wundern, wenn eine ausgebaute Zangenlage in NRW als Aufenthaltsraum gem. Bauordnung gelten würde. Das musst du prüfen! Und wenn das kein Aufenthaltsraum ist hast du keine Brandschutzanforderung. Gruß Gustav ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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na da fühle ich mich aber geadelt lieber Kollege aus Entenhausen (oder von der Enterprice oder von wo auch immer)
Ob der Spitzboden als Wohnraum gilt kann ich dir nich sagen. Ich bin Dorfstatiker und kein Architekt ![]() 45° Dach, zwischen den MiPfe ca. 5,7m, 2,50m lichte Höhe auf ca. 1,35m Breite das ganze 8m lang.... nach Begehung durch das Bauamt fordert dieses den Umnutzungsantrag, weil sich der Mieter der Dachgeschosswohnung den Spitzboden für seine Modelleisenbahn anektiert hat. Das ist auch so mit dem Hausbesitzer abgesprochen. Fluchtfenster und so sind vorhanden. Nur die Decke ist halt evt. ein Problem.... ..
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kann keiner helfen?
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Hallo Andreas,
wenn das BRA das fordert, dann halte doch Rücksprache mit dem zuständigen SB. Der wird dir dezidiert erklären, was er will und was nicht. die GK- Decke von unten auf F-90 zu ertüchtigen sollte von unten ja kein unlösbares Problem darstellen. Meist gilt die Forderung des Brandschutzes einer Decke (zumindest hier in BW) von unten, der Grund dafür ist wohl, dass es leichter möglich ist, bei Brandausbruch im obersten Geschoss in die unteren Geschosse zu flüchten, da ist dann ja kein Weg abgeschnitten. Wenn der Mieter aber grad in seine Modellwunderlandschaft vertieft ist und unten fängt der Adventskranz Feuer, sitzt er ganz schön in der Patsche. Da ist es dann doch berühigend zu wissen, dass die Decke unter einem noch ein wenig stand hält, bis die Feuerwehr anrückt und die Steckleiter zusammengetüdelt hat. |
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Hallo
![]() ich hab oben geschrieben was zu prüfen ist. Warum wird jetzt hier noch herumlamentiert? Gruß Gustav ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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So mein Senf jetzt auch dazu..........
Wer legt da F90/R90 fest, selbst die Musterbauordnung und die neuen EC´s reden von max. hochfeuerhemmend (60 min.) Bring ein ordentliches Brandschutzkonzept zu Papier und jedes Bauamt geht da auch mit einer etwas geringfügigeren Feuerwiderstandsdauer mit. Überzeug die vorher von Deiner Kompensationsmaßnahme wenn´s Not tut. Grüsse RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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