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F90 Decke zum Spitzboden 14 Mär 2013 10:36 #46345

Hi

ich habe ein Wohnhaus in NRW. Die Decke zum Spitzboden ist die Zangenlage des Daches, und
von unten ganz normal mit Rigips bekleidet, dann Dämmung und von oben OSB-Platten.
Nun möchte der Bauherr den Spitzboden als Wohnraum umnutzen.
Die Höhe der Zangenlage ist 8,50m über Strasse, also muss die Decke F-90 werden.(muss sie das?)

Wie das so ist, ist gerade unten alles frisch renoviert, also von unten kann man nicht einfach
F90-Rigips drunterschrauben.
Gibt es eine Möglichkeit die Decke von oben F90 zu ertüchtigen
(Oder ist sie es bereits bei dem erwähnten Aufbau? Bin da nicht so der Experte)

Hat da jemand ne Idee??
..

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Aw: F90 Decke zum Spitzboden 14 Mär 2013 10:38 #46346

ach so, vielleicht spielt das ne Rolle.
Es handelt sich um eine Nutzungseinheit...
Also der Nutzer der DG-Wohnung ist auch Nutzer des Spitzbodens...
..

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Aw: F90 Decke zum Spitzboden 14 Mär 2013 11:22 #46349

hallo,
aber auch der und ggf. seine Gästen wollen von "oben"
gerettet werden oder nicht !!!?

was nützt es wenn von unten der Brand kommt?
die Decke brennt auch mit einer oberen Schicht in F90 weg. :blink:
Der Estrich o.ä. (mit F90) hält dann noch ein wenig länger !!! ;)

das sind zunächst meine groben Gedanken.

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Aw: F90 Decke zum Spitzboden 14 Mär 2013 11:36 #46350

das war auch mein erster Gedanke...

aber dann habe ich überlegt, das die Decke ja F-90 wäre, wenn unten 2x Brandschutzrigips dran wäre.
Da denkt dann ja auch keiner drüber nach, welcher Belag oben drauf ist, oder? Also dann wäre es eben umgekehrt, dann könnte sich das böse Feuer von oben durchfressen und die Statik kaputtbrennen!!!
Oder Verstehe ich da was falsch?

Ist denn das Bauteil überhaupt wirklich in F-90 notwendig wenn es eine Nutzungseinheit ist??
..

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Aw: F90 Decke zum Spitzboden 14 Mär 2013 13:08 #46359

Moin,
im Bremen und Niedersachsen sind die Regelung vielleicht etwas anders.
Grundsätzlich kommt einiges an Brandschutzanforderungen (auch auf die KG-Decke z.B.) auf einen zu, wenn die Anleiterhöhe größer 7m ist und das Gebäude dann in die Klasse 4 eingeordnet werden musss.
Hier ist es im Antragsverfahren üblich, die Anforderungen zu beschreiben und dann Abweichungen davon zu begründen. Dabei erweist sich es als sehr nützlich, vor Einreichung des Bauantrages mit einem zuständigen Menschen von der Behörde darüber zu sprechen.
Jedenfalls ist nicht jede Anforderung Gebäudeklasse 1:1 umzusetzen, wenn es eine plausible Begründung dafür gibt.

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Aw: F90 Decke zum Spitzboden 14 Mär 2013 13:16 #46360

NRW....weiß ich nicht, aber in RLP z.B. wäre diese Decke in F30-B möglich. Gebäudeklasse 4, Aufenthaltsraum im 2. Dachgeschoß innerhalb einer Wohnung, Fußboden i.M. >7,00m über Gelände.

Gruß Wolfgang

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