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cebudom schrieb:
Danke cebudom Na das bringt es dann wohl besser auf den Punkt. Mir ist natürlich klar das Beton unterschiedlich schwer sein kann, und dass das eingebaute Eisen auch wiegt könnte ich mir irgendwie auch vorstellen. Das ist nur ganz einfach sch.. egal. Das interessiert doch keinen. Wenn ich in meinem Schallschutz einen Wert annehme muss die Quelle fundiert sein. Da hilft es doch auch nix wenn ich ne Waage unter die Wand stelle. Das haut mir jeder Richter um die Ohren... Ich brauche doch in jedem Fall Rechtssicherheit. Deshalb mein Eingangsfrage noch einmal. Hat sich da im "Stand der Technik" im Rechenansatz gegenüber der "alten" DIN 4109 etwas verändert, oder nicht? ..
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Hallo,
die Rechenwerte(KN/m³) Bn 10=23, >Bn 10=24, StB = 25. Um eine Schall dämmung von 57 dB bei Wänden zu erhalten, muss das Wandgewicht >8 KN/m² mindestens betragen. Bei Bn > 10 = 24 : 8 = 33 cm Wanddicke. Wer keine Schwergewichtswand will, muss eine Fuge vorsehen.Das sind 2 Wandschalen mit 2 x 17,5 cm MW + 6 cm Dämmung aus Steinwolle. Es kommt nicht immer auf Vorschriften an. Funktionieren muss es ! Wer keine Schwingungen übertragen will, muss Wand, einbindende Querwand, Installationen usw. vom Resonanzkörper "entkoppeln" bzw. Federn einbauen. Gruss W.E. |
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