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mind. Deckenstärke nach Schallschutz 16 Mär 2007 07:11 #19814

Guten morgen Kollegen,

In unserem Büro gab es mehrere Diskussionen über die mind Deckenstärke (Stahlbeton) in einem Mehrfamilienhaus (z.B. 6- oder 8-Fam.-Haus) im Bezug zum Schallschutznachweis ohne über statischer Hinsicht zu beurteilen.
Aus der Diskussion sind mehrere Antworten rausgekommen und schlauer wurde ich auch nicht.

Deshalb frage ich Euch, wenns auch ein blöde Frage ist:
Wie stark sollten die Stahlbetondecken in schallschutztechnischer Hinsicht mind. sein? 20 oder 22cm?
Der Fußbodenaufbau: 4cm Dämm, 5cm Estrich und Belag (Fliesen oder Laminat).

Danke für Eure Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Alvo

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Remind. Deckenstärke nach Schallschutz 16 Mär 2007 07:41 #19815

hallo,
wie so etwas gerechnet wird wissen sie sicherlich.
die dicke bzw das erforderliche gewicht ist doch nur davon abhängig welche schallschutzanforderungen gestellt werden.
also wo liegt das problem ?

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Remind. Deckenstärke nach Schallschutz 16 Mär 2007 07:41 #19816

Hallo

der erhöhte Schallschutz bei entsprechendem Aufbau ab 18cm

Gruß
Andreas
..

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Remind. Deckenstärke nach Schallschutz 16 Mär 2007 08:53 #19820

und entsprechenden Flanken...

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Remind. Deckenstärke nach Schallschutz 16 Mär 2007 10:35 #19825

zu meyerK: ja weiß ich! Das war aber nicht meine Frage wie es geht, sondern was es geregelt ist welche Dicke man für den Schallschutz ausführen sollte ...

zu Andreas: nur 18cm dick???

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Remind. Deckenstärke nach Schallschutz 16 Mär 2007 10:52 #19826

Hallo,
das kannst du nicht so einfach festlegen. Es kommt darauf was der Kunde wünscht.
Meistens natürlich das billigste.
OK, dann Mindestschallschutz, aber nur schriflich vereinbart mit dem Hinweis das lediglich der bauordungsrechtliche Mindestschallschutz gem. DIN 4109 eingehalten wird der nicht den Regeln der Technik entspricht. Ausdrücklich hinzuweisen ist auch, das Geräusche, laute Gespräche u. Musik u.U. deutlich hörbar sind.
Beim erhöhten Schallschutz kann ich nur sagen 1 db ist kein db. Also auch nur mit besonderen Vereinbarungen.
Dann gibt es noch die E DIN 4109-10 bzw. die VDI 4100 mit 3 Schallschutzstufen mit deutlicheren Abgrenzungen.
Beim Schallschutz sollte man neben der DIN auch in Teilen die VOB und das BGB kennen.
Z.B.: Luxuswohnungen sind auch (normale) Wohnungen. Reicht hier zivilrechtlich der Mindestschallschutz aus ?
Gruß

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