Hallo Alvo,
ich stimme uneingeschränkt Herrn Lehmann zu.
1. Unmissverständlich (das heist schriftlich) festlegen was geschuldet ist
2. Entsprechend den anerkannten Regeln den Schallschutz unter Berücksichtigung
aller Faktoren (Flanken, Estrichdämmung, Haustechnik, Schallrichtung etc.)
bemessen. Tritt- und Luftschall.
Dann hat man(n)s doch raus.
Schöne Grüße
Andreas