Hallo,
da das Nachweisverfahren bauaufsichtl. noch nicht eingeführt ist aber genauer an der Wirklichkeit liegt kann es sein das Du den Beweis mit einer Messung vor Ort antreten mußt, was aber funktionieren müsste. Größere Probleme dürfte der Bauträger bekommen der als Baufachmann 24cm Trennwände hat planen lassen und nur einen Mindestschallschutz gefordert diesen aber möglicherweise mit den Käufern nicht vereinbart hat.
Gruß rainer