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ReSchallschutz Wohnungstrennwand 16 Nov 2006 09:32 #17593

  • MarcoHerzog
  • MarcoHerzogs Avatar
Hallo Andreas,

ich denke es sieht nicht wirklich gut für Dich aus.
Da es sich um ein Doppelhaus handelt, sind nicht die Anforderungen an eine Wohnungstrennwand sondern an eine Haustrennwand zu stellen, also nicht
erf.R´w = 53 dB sondern R´w = 57 dB (baurechtlich). Jedoch ist der baurechtliche Schallschutz nicht automatisch der geschuldete, da die DIN den a.a.R.d.T. hinterherläuft (wird aber ja gerade neu bearbeitet). Die Rechtsprechung gibt hier den Bauherren recht. Demnach ist ein Schallschutz nach den a.a.R.d.T. zu gewähren, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ggf. kann noch etwas aus irgend-welchen Beschaffenheitsvereinbarungen herausgelesen werden (quasi zwischen den Zeilen).
Nach meinen Berechnungen erreicht die gewählte Konstruktion (KS 2.0 mit beidseitigem Putz) 56 dB - sofern kein Leichtmörtel verwendet wurde.
Die erforderlichen Werte nach VDI 4100 SSt II (für Haustrennwand 63 dB) sind
nach meiner Auffassung (wurde auch bereits durch einen Gutachter bestätigt) nicht
als a.a.R.d.T. anzusehen. Sie gelten nur bei entsprechender Vereinbarung.
Es gibt jedoch noch Werte, die die DEGA in Ihrem Memorandum (DEGA BR 0101) ver-
öffentlicht hat. Diese sind auf jeden Fall als a.a.R.d.T. anzusehen (auch durch Gutachter bestätigt).
Dabei heißt es: "a.a.R.d.T. für die Ausführung zwischen Doppel- und Reihenhäusern und der damit mindestens erreichbare Schallschutz => zweischalige Ausführung
Luftschalldämmung Haustrennwände für unterkellerte Häuser R´w >= 62 dB
für nicht unterkellerte Häuser im Erdgeschoss R´w >= 60 dB"
Hierzu lautet die Begründung der DEGA: "Die zweischalige Ausführung von Reihenhaus-trennwänden hat sich seit vielen Jahren durchgesetzt. Aus den vorliegenden statistischen Untersuchungen und Betrachtungen zu dem mit verschiedenen Bauweisen erreichbaren Schallschutz ist ersichtlich, dass die oben genannten Anforderungen für die Luftschalldämmung sicher erreicht werden.
Die zweischalige Ausführung von Reihenhaustrennwänden entspricht nach Auffassung des Fachausschusses den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik."
Ich denke hiermit hast Du schon verloren, es sei denn, du hast das Glück und kannst über eine Schallmessung einen Wert von 57 dB nachweisen und glaubhaft machen, dass mit dem Bauträger keine Absprachen über einen über den baurechtlichen Schallschutz hinausgehenden höherwertigen Schallschutz getroffen wurden. Wenn Dein Auftrag war, den baurechtlichen Schallschutz nachzuweisen, ist dann der Unternehmer doch wohl verantwortlich. Inwieweit er dann berechtigt ist, Dir den Streit zu verkünden (wg. Deiner Hinweispflicht) solltest Du vielleicht mal mit Deinem Anwalt besprechen. Das ganze bringt natürlich nur etwas, wenn Du deine Fehlein-schätzung "Wohnungstrennwand" gerade rücken kannst.
Zum Abschluss noch eine Frage: Wie bekommst Du die Ausführung einer einschaligen Haustrennwand hin, ohne flankierende Bauteile berücksichtigen zu müssen?? Bodenplatte, Stb.-Decke o.ä. gehen doch bestimmt irgendwo mal über die Wand hinaus, oder?? Wenn Du diesen Einfluss doch berücksichtigen mußt, sieht es wirklich nicht gut aus. Wieso hast Du eigentlich den Bauträger nicht darauf hingewiesen, sondern einfach die Anforderungen runtergeschraubt??
Würde mich wirklich interessieren, wie Du aus dieser Sache rauskommst. Habe nämlich gerade einen ähnlichen Fall, allerdings mit zweischaliger Ausführung, wo ich aufgrund einer einschaligen Dachattika die VDI Werte um 1 dB unterschreite (DEGA Werte werden eingehalten). Dies wurde durch Gutachten ermittelt. Bauherr beschwert sich und sagt er könne den Nachbarn Zähne putzen hören. Einige Leute sind auch einfach nur empfindlich. Bei mir ist noch kein Ende in Sicht (Beweisverfahren läuft schon seit 2,5 Jahren)!! A
Also entweder wirst Du schnell abgeurteilt, oder es wartet ein langer, langer Rechtsstreit auf Dich.

Gruß
Marco

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ReSchallschutz Wohnungstrennwand 16 Nov 2006 11:12 #17595

Hallo,

also erstmal zur Klärung der flankierenden Bauteile.
Natürlich habe ich sie ermittelt, sie haben nur eben bedingt durch die Masse keinen Einfluß. (Links 24cm KS Außenwand, rechts 17,5cm KS Treppenwand, oben +unten 18cm Stahlbetondecke.
Nun habe ich mal den Tip von Rainer befolgt und das KS-Schallschutzprogramm ausprobiert und komme tatsächlich auf 56,9dB. Wie ist das jetzt zu sehen? Ist das Programm Stand der Technik und anwendbar? Kann ich diesen Aufbau irgentwie auf 57dB bringen?
Gruß
Andreas
..

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ReSchallschutz Wohnungstrennwand 16 Nov 2006 12:03 #17599

Hallo ein Nachtrag,

Also das KS-Programm rechnet nach europäischer Norm 12354-1, die schon 2000 existierte. Anders als in der 4109 gehen in die Berechnung die flankierenden Bauteile nicht nur über die Masse sonder auch über deren Resonanzfrequenz ein. Dies bedeutet (nach KS) eine Annäherung der Errechneten Werte gegenüber der gemessenen Werte vor Ort. Wenn ich nun in dem Programm auch den schwimmenden Estrich des Bodens des betrachteten Raumes eingebe komme ich auf ein bewertetes Schalldämm-Maß von 57,5dB und wäre fein raus. (in der 4109 wird ja der Boden nicht berücksichtigt).
Wie seht ihr das, wäre das ein Ansatz??
Schöne Grüße
Andreas
..

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ReSchallschutz Wohnungstrennwand 16 Nov 2006 12:05 #17600

Wo ist es denn zu laut?
Im EG wo die Decken massiv sind oder im DG mit dem leichten Dach?
Jörn

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ReSchallschutz Wohnungstrennwand 16 Nov 2006 12:24 #17601

Hallo,

ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine durchgehende Decke bzw. Sohle keinen Einfluss haben soll. Bei zweischaliger Ausbildung mit durchgehender Trennfuge gibt es ja den Bonuswert 12 dB. Sind Sohle und Decke durchlaufend habe ich schonmal keinen Bonus von 12 dB mehr. Bei durchgehender Trennfuge aber gemeinsamen Fundament kann ich zwar 12 dB Bonus ansetzen, muß aber im EG 5dB und im 1.OG 3dB abziehen. Also haben flankierende Fundamente und Decken doch schon einen Einfluß.
Im übrigen sei nochmal erwähnt. Eine einschalige Haustrennwand entspricht nicht den a.a.R.d.T.! Also nix mit "fein raus" bei 57,5 dB.
Gruß Marco
Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c
26676 Barßel
Tel.: 04499 / 918769
Mobil: 0174 / 4280227
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ReSchallschutz Wohnungstrennwand 16 Nov 2006 12:39 #17603

Hallo zusammen

erstmal vielen Dank für eure Beteiligung.
Also vorweg: Ich bin der Meinung, das durchlaufende Platten keinen Einfluß haben, da du ja nicht durchlaufende Platten mit dem Bonus von 12dB berücksichtigst und ggf. je nach Gründungssituation wieder abminderst.
Beim Geschoßwohnungsbau betrachtest du also nur die Wand. und die Masse der flankierenden Bauteile.
Nun ist es so, das ich ausdrücklich in meinem Nachweis darauf hingewiesen habe, das nur der Mindestschallschutz gefordert ist, und das kann ich doch mit einem Bauträger der bedingt dadurch das er schon 20 Jahre Häuser verkauft, technisch vorgebildet ist, vereinbaren. Oder?

zu jhd: In diesem Fall sind es zwei Vollgeschosse abgeschlossen mit der besagten Stb-Decke. Im DG befindet sich kein Aufenthaltsraum.

Schöne Grüße
Andreas
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