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ReIso-Kimmsteine vergessen 22 Sep 2006 11:25 #16737

Hallo Hans,

genau das ist ja der Grund weshalb ich hier die Diskussion in Gang bringen will.
Wer berücksichtigt in seinem Wärmeschutznachweis die Wärmebrücke für aufgehendes Mauerwerk?? Keiner. Die Frage die ich gestellt habe, ob es sich um eine Wärmebrücke handelt die näher betrachtet werden muß, sehe ich eigentlich noch nicht explizit beantwortet. Wenn du nur den Wärmeschutznachweis erstellst weißt du doch gar nicht ob Kimmsteine eingebaut werden, oder? Wenn du die Kimmsteine im Nachweis nicht erwähnst, bist du doch haftbar wenn sie fehlen, oder? Oder produzieren sie erst gar keinen Schaden/Wärmeverlust?? Die Frage gilt es zu beantworten.
Gruß
Andreas
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ReIso-Kimmsteine vergessen 24 Sep 2006 19:18 #16752

Hallo Andreas,
Für mich ist ein Wärmeschutznachweis ohne Betrachtungen zu Wärmebrücken, insbesondere zu dieser, also am Außenwandfuß, kein guter.
Andererseits habe ich schon oft erlebt, dass in der Ausführung es kaum so berücksichtigt wurde, wie ich es im Wermeschutznachweis hatte. Selbst bei individuellen Detailpunkten. Selbst einige Bauherren sahen das nicht so wichtig an.
Aber ich würde auf jeden Fall vor dem Außenfundament snkrecht eine Perimeterdämmung bringen, aber nicht nur bis zur Sohle der Bodenplatte.
Für den Wandfuß selbst sieht es natürlich schlechter aus. Da wo die KS-Wand steht steht sie nun mal; selbst schlecht dämmend und die Bodenplatte noch schlechter.
Ist denn die zweite, also Außenschale schon da? Oder kann da noch was passieren?
Gruß ET

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ReIso-Kimmsteine vergessen 25 Sep 2006 06:23 #16753

Hallo Andreas,

bin ganz der Meinung der Anderen, dass Kimmsteine vergessen sehr schlecht ist,
aber dass man das Fehlen durch eine ausreichende senkrechte Randdämmung ausgleichen kann.
Dieses leidige Thema mit den Wärmebrücken nach Beiblatt 2 oder pauschal beschäftigt mich auch schon eine Zeit lang. Aber mal ehrlich - wer schaut sich denn bei der Erstellung eines "normalen Wärmeschutznachweises" alle möglichen Details in einem Gebäude zu 100% an. Das ich natürlich auf die wichtigsten Details (Kimmsteine) achte und bei unzureichender Planung des Architekten Alarm schlage ist klar, aber es kann nicht sein, das ich die konstruktiven Details plane, die eigentlich in Architektenhand liegen. Es sei denn, dass ich dafür beauftragt werde.
Deswegen steht in meinen Nachweisen drin, dass das Planen konstruktiver Details nicht Gegenstand des Nachweises ist. Welcher Ansatz für die Wärmebrücken angenommen wird, wird vorher von mir beim Architekten abgefragt. Und wenn der dann Beiblatt 2 will, dann muss er auch darauf achten, dass er nach Beiblatt 2 plant. Aber die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Architekten das Beiblatt 2 noch nicht mal kennen. Und wenn dann wie in Deinem Fall die Kimmsteine vergessen werden, bleibt es dann doch wieder an uns hängen. Denn es ist doch so, sobald Du einen "Sanierungsvorschlag" machst, der dann ausgeführt wird, bist Du trotz des Verursachung des Mangels durch einen Anderen, wieder mit im Boot der Haftung.

Grüße aus Mainz

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ReIso-Kimmsteine vergessen 25 Sep 2006 10:00 #16756

Hallo liebe Kollegen,

Irgentwie reden alle um den heißen Brei. Nicht ich habe im Nachweis die Kimmsteine vergessen, sondern der Unternehmer. Ich hatte sie nämlich in meinem Statikplan angegeben. Mir geht es ausschließlich nun darum, ob das nun einen Schaden produziert oder nicht. Muß ich nun meinen Wärmeschutznachweis ändern und die Wärmebrücke mit aufnehmen oder nicht? Und wenn ja, wie. Den Sockel der Außenwände können wir noch analog des Beiblattes 2 verarzten. Es geht nur noch um das aufgehende Mittelmauerwerk. Ist es DIN-gerecht ohne Kimmsteine zu bauen oder nicht.(wenn die Dämmung unterhalb der Platte fehlt) Denn es ist ja nun so wie Mainzelmann schreibt. Letztendlich muß ich nun entweder eine Unbedenklichkeit unterschreiben oder anderweitig reagieren.

Schöne Grüße
Andreas
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ReIso-Kimmsteine vergessen 25 Sep 2006 12:47 #16758

Hallo Andreas,

was willst Du denn an Deinem Nachweis ändern? Du hast doch sowieso die Wärmebrücken mit 0,1 oder 0,05 Aufschlag berücksichtigt. Wenn du sie nach Beiblatt 2 berücksichtigt hast, wird das Detail (Innenwand) eventuell nicht mehr ganz funktionieren (Kommt auf die Stärke der Dämmung im Bodenaufbau an). Aber ändern würde ich da gar nix, weil bei der "einen" etwas schlechteren Wärmebrücke sich nichts am Endergebnis Deines Nachweises ändert.
Jetzt zum Detail des Wandfußes der Innenwand in Bezug auf Tauwasser - da passiert meiner Meinung nach auch nichts, da ich davon ausgehe, dass Du ca. 10 cm Dämmung im Bodenaufbau hast. Wenn man das mal mit einem Wärmebrückenprogramm nachrechnet, hast Du am Wandfuß/Bodenplatte mindestens 12° - 13 ° C bei einer aufgehenden Betonwand. Falls sich einer jetzt denkt ich vermute diesen Wert - ich weiß ihn natürlich - aus einem etwas detailierteren Wärmebrückenkatalog mit schönen thermischen Bildchen.
Fazit: Wärmeleitgruppe Deiner Dämmung unterm Estrich auf 035 falls nicht schon geschehen und eventuell die Dämmstärke etwas erhöhen. Dann kannst Du ruhig schlafen und nichts passiert.
Aber immer daran denken - Haftung und Schuldzuweisung - immer deutlich machen wer den Mist zuerst verbockt hat.

Mainzelmann

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ReIso-Kimmsteine vergessen 25 Sep 2006 12:58 #16759

Hallo Mainzelmann,

ja genau das meinte ich. Ich habe meinen Nachweis mit dem Wärmebrückenaufschlag von 0,05 erstellt. Nun weiche ich ja vom Beiblatt 2 ab. Nun hatte ich überlegt ob ich dann den Aufschlag mi 0,10 rechnen muß, und das ändert natürlich sehr wohl was am Nachweis. (Verschlechterung von ca. 10%) Gibt es eine Möglichkeit eben nur diese eine Wärmebrücke in den Nachweis mit einfließen zu lassen und trotzdem den Rest pauschal mit 0,05 zu beaufschlagen?
Gruß
Andreas
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