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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 06 Mär 2013 13:49 #46026

@statiker99 also laut LBO Saar darf nicht jeder Statik. DAS ist eindeutig. Leider wird mir als Nichtjurist nicht so richtig klar, wer wann welche Statik darf.

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 06 Mär 2013 14:19 #46027

traehe00 schrieb:

@statiker99 also laut LBO Saar darf nicht jeder Statik. DAS ist eindeutig. Leider wird mir als Nichtjurist nicht so richtig klar, wer wann welche Statik darf.


Also ich verstehe die LBO Saar anders.

Nur für "Anlagen", für die das vereinfachte Genehmigungsverfahren möglich ist, muss der Aufsteller der Standsicherheitsnachweise in die Liste nach §29 Saarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz eingetragen sein oder zumindest muss eine solche Person die Statik durch seiner Unterschrift anerkennen (§67 Absatz (2) Satz 1).

In §67 Absatz (4) sind all diejenigen baulichen Anlagen geregelt, die nicht unter das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach §64 fallen, sondern für die ein Genehmigungsverfahren nach §65 erforderlich ist. Für diese ist immer eine vom Prüfingenieur geprüfte Statik erforderlich. In Absatz (4) findet sich kein Verweis mehr auf die List der Tragwerksplaner, so dass diese statische Berechnung IMHO grundsätzlich jeder aufstellen darf.

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 06 Mär 2013 14:40 #46028

@ Gustav

ne zeitlang fand ich dich ganz witzig, aber mitlerweile
finde ich dich nur noch überflüssig.... wenn man immer gleich nervig
auf jeden reagiert wirds irgendwann laaaaaaaangweilig....
was soll diese ständige khorintenkackerei auf Kosten des Informationsflusses....
Erregt dich das wenn du ständig nach Schreib,- und Syntaxfehlern suchst....???
Wenn sich jemand mit dem Baurecht nicht auskennt, meinst du ihm fehlt Berufspraxis??
und
und
und
So einen Sch... kann ich echt nicht mehr ernstnehmen....
..

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 06 Mär 2013 14:42 #46029

So habe ich das auch verstanden. Habe ich ja in meinem allerersten Post auch so dargelegt. Daher denke ich ja auch, dass ich mir den Eintrag sparen kann.

Der Satz "jeder darf Statik" stimmt aber so dann ja nicht. Schließlich braucht man den Eintrag für jedes Einfamilienhaus.

§67(2)"Bei Gebäuden der GK 1-3 muss der Standsicherheitsnachweis von einer Person erstellt sein, die in die Liste der Tragwerksplaner eingetragen ist."

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 06 Mär 2013 14:46 #46030

saibot2107 schrieb:

traehe00 schrieb:

@statiker99 also laut LBO Saar darf nicht jeder Statik. DAS ist eindeutig. Leider wird mir als Nichtjurist nicht so richtig klar, wer wann welche Statik darf.


Also ich verstehe die LBO Saar anders.

Nur für "Anlagen", für die das vereinfachte Genehmigungsverfahren möglich ist, muss der Aufsteller der Standsicherheitsnachweise in die Liste nach §29 Saarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz eingetragen sein oder zumindest muss eine solche Person die Statik durch seiner Unterschrift anerkennen (§67 Absatz (2) Satz 1).

In §67 Absatz (4) sind all diejenigen baulichen Anlagen geregelt, die nicht unter das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach §64 fallen, sondern für die ein Genehmigungsverfahren nach §65 erforderlich ist. Für diese ist immer eine vom Prüfingenieur geprüfte Statik erforderlich. In Absatz (4) findet sich kein Verweis mehr auf die List der Tragwerksplaner, so dass diese statische Berechnung IMHO grundsätzlich jeder aufstellen darf.


Dem ist nichts hinzuzufügen :)

Wenn jemand nicht "Nachweisberechtigt" (Kein Listeneintrag, keine Ingenieurkammer) ist braucht es halt die Unterschrift eines Nachweisberechtigten bzw. die Prüfung durch einen Sachverständigen (Prüfingenieur).

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Aw: Wer darf in der BRD Statik erstellen? 06 Mär 2013 14:48 #46031

traehe00 schrieb:

So habe ich das auch verstanden. Habe ich ja in meinem allerersten Post auch so dargelegt. Daher denke ich ja auch, dass ich mir den Eintrag sparen kann.

Der Satz "jeder darf Statik" stimmt aber so dann ja nicht. Schließlich braucht man den Eintrag für jedes Einfamilienhaus.

§67(2)"Bei Gebäuden der GK 1-3 muss der Standsicherheitsnachweis von einer Person erstellt sein, die in die Liste der Tragwerksplaner eingetragen ist."


Trifft nur für das vereinfachte Genehmigungsverfahren zu. Falls kein Listeneintrag dann Prüfingenieur.


Alles andere wäre Widersinnig. Ein Hochhaus bedarf keines Listeneintrages, ein Wohnhausanbau schon ;)

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Letzte Änderung: von statiker99.

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