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Hallo zusammen,ich bin aktuell nebenberuflich selbstständig als Tragwerksplaner tätig und darf in Bayern bis einschließlich Gebäudeklasse 3 Statiken einreichen. Da ich momentan noch nicht in der Ingenieurskammer gelistet bin, suche ich einen Kontakt, über den ich bei Bedarf auch Statiken für größere Gebäude einreichen lassen kann.Gerne wäre ich auch an einer Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro interessiert – falls dort zusätzliche Unterstützung benötigt wird. Ziel ist es, meine Tätigkeit Schritt für Schritt zu erweitern und weiter aufzubauen.Falls jemand Interesse hat oder Kontakte vermitteln kann, würde ich mich sehr über eine Rückmeldung freuen.Viele Grüße
Lieske Thomas |
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Bitte mal die genaueren Umstände erläutern (Insbesondere Qualifikation). Ich habe wenn ich das lese viele Fragen... Was bedeutet Nebenberuflich? Nebenberuflich als Metzger oder doch eher Hauptberuflich TWP und nebenher was am Wochenende machen? (Da würde sich doch der Arbeitgeber anbieten?) Zur Info: www.bayika.de/de/mitgliedschaft-und-list...fuer-Standsicherheit Aufstellen OHNE Prüfung erfordert in meinen Augen eine entsprechende Qualifikation... Bei GK4&5 kann quasi "Hinz und Kunz" aufstellen... (Da sowieso Prüfung erforderlich) Insofern stellt sich die Frage nach der Qualifikation fast ausschließlich bei GK1-3 ?! Beste Grüße Ps: Verordnung übder den Erwerb der Zusatzqualifikation zur Erstellung der bautechnischen Nachweise im Sinn des Art. 62 der Bayerischen Bauordnung? Pps: Ist wohl so, der Name steht zumindest in der Liste bei der HWK Mittelfranken |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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Hallo ql2/99,Ich habe einen Bachelorabschluss im Bauingenieurwesen mit Schwerpunkt konstruktiver Ingenieurbau. Zusätzlich verfüge ich über die Zusatzqualifikation zur Erstellung von bautechnischen Nachweisen, allerdings beschränkt auf Gebäudeklasse 1–3 und maximal 3 Wohneinheiten.Diese Beschränkung reicht in der Praxis langsam nicht mehr aus, da ich zunehmend mit Projekten konfrontiert bin, die über diese Grenzen hinausgehen. Zudem ist es für mich erforderlich, auch größere Projekte einzureichen, um in drei Jahren die Voraussetzungen für die Eintragung bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu erfüllen.Hauptberuflich bin ich Bereichsleiter in einer großen Hoch- und Tiefbaufirma, das heißt, meine Tätigkeit als Tragwerksplaner läuft nebenberuflich. Der Begriff „nebenberuflich“ ist also wörtlich zu verstehen – es handelt sich nicht um eine fachfremde Tätigkeit wie z. B. Metzger, sondern um eine ergänzende ingenieurtechnische Tätigkeit im Bereich Standsicherheit.Die angesprochene Einschränkung bei den bautechnischen Nachweisen führt dazu, dass ich aktuell nur in einem begrenzten Umfang tätig werden darf, obwohl mein beruflicher Hintergrund und meine Erfahrung deutlich weiter reichen.
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Moin,
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Hallo, Ich habe Ihnen eine Mail geschrieben.
Viele Grüße Lieske Thomas |
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