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Gast
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Hallo Kollegen,
ich tue mich immer schwer, einen angemessenen Preis für meine Tragwerksplanung zu kalkulieren. Grundsätzlich baue ich auf den zu schätzenden Aufwand in h mit meinem Stundensatz multipliziert. Damit bin ich aber schon oft auf die Nase gefallen. Okay, man kann sagen, dass ist das unternehmerische Risiko. Tatsächlich traue ich mich garnicht, Tragwerksplanung nach HOAI anzubieten, da mir das ermittelte Honorar als viel zu hoch vorkommt und ich mir nicht vorstellen kann, dass das dann auch tatsächlich zum Auftrag führt! Ich habe hier ein konkreten Fall: Es soll eine einfache Halle (HxLxB = 7x28x10m) angeboten werden. Das wird eine einfache Lagerhalle, Pultdach, PV aufs Dach, sonst nichts.Es solle eine Bodenplatte ohne Streifenfundamente werden! Wenn ich 300 €/m² als anrechenbare Kosten annehme, komme ich bei Honorarzone 2 Basissatz für die LP 1-4 (LP5 und 6 biete ich idR. nicht an) auf ein Honorar von 5018€. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das tatsächlich bezahlt wird?!? Wenn ich das durch meinen Stundensatz teile, habe ich ja deutlich über eine Woche Zeit für so eine einfache Halle. Ich möchte marktübliche Preis anbieten. Ich will mich weder an Dumpingpreise beteiligen, noch will ich völlig unverhältnismäßig hohe Preise aufrufen. Mich würde interessieren, wie Ihr eure Honorare ermittelt (vor allem im Stahlbau/ Hallenbau). Macht ihr nach HOAI und ich habe einfach eine zu bescheidene Ansicht? Oder übersehe ich irgendwas? Vielen Dank! ps. Und bitte seid lieb zu mir ![]() liebe Grüße |
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Letzte Änderung: von r0m4n.ger.
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Wir Ingenieure sollten uns grundsätzlich wieder von diesen Dumpingpreisen verabschieden.
Ich finde die 5k für die Halle i.O. - Du wirst aber sicherlich jemanden finden der es für die Hälfte macht... Unsere Planungskosten fallen in der Regel überhaupt nicht ins Gewicht, wenn man es realistisch betrachtet. (Auch das ist wie alles Ansichtssache) (Was kostet die Halle und wie Hoch ist dein Honorar?! - Wieso nicht das Honorar generell prozentual von den Kosten abhängig machen ![]() Ich pers. biete nach HOAI an oder auf Stundenbasis. Ich sehe es auch gar nicht ein, nen Einfamilienhaus für sagen wir mal 3000€ mit entsprechenden Bewehrungsplänen zu machen... Der Bauherr bekommt dann in der Regel was er bezahlt. Ketzerisch noch die Frage - Kann ein Honorar zu hoch sein? Anwalt nimmt 300€+ ? Ist das zu hoch? (Notar und Grundstücke in den Ballungszentren?) Wichtiger Punkt bei der Honorarermittlung ist zumindest bei mir auch das Gegenüber. Kennt man sich und weiß man worauf man sich einlässt? Oder ist der Bauherr etwa Lehrer / bei Siemens oder gar BMW und ich kenne Ihn nicht. Wenn man weiß es läuft, kann man ruhig auch mal nen ordentlichen Abschlag machen. Bei TUs mit denen ich öfter Arbeite auch gerne mal mehr. Beste Grüße Ps: Aber wie gesagt, es wird immer jemanden geben, der es für weniger Honorar macht - Man muss halt überzeugend abliefern. |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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Kommt stark darauf an wer der AG ist.
Habe viel mit Stahlbaufirmen zu tun und meist ist da vom Stahlbauer schon ein genauer Ausführungswusch (inkl. Profilschätzungen vorhanden). LPH 1-3 entfallen da zum großen Teil LPH 4 fällt auch ein Teil weg Die Statik für Zulieferteile wie Stahlblechpfetten und Eindeckung (Sandwich) kommt (meist) vom Hersteller (oder habt Ihr Compatec und Sandstat etc.?). Entsprechende "nicht" Leistung ist vom %-Satz dann abzuziehen. LPH 5 kommt sowieso von der Stahlbaufirma (+ etwas Plankontrolle von mir). Dann bleibt somit nur noch eine (geringe) Teilleistung der LPH1-4 übrig. Je nach Projekt und Kundenwunsch ist die Teilleistung dann meist irgendwo zw. 20% und 35% vom Tafelwert. Bei einem Honorartafelwert von ca. 9k€ macht das irgendwas zw. 1.800 € und 3.200 €. Ich persöhnlich rechne solche Aufträge meist nach tatsächlichen Aufwand ab und komme dabei auf ähnliche Werte. Hängt halt vom tatsächlichen Aufwand ab. Wenn alle Rahmen gleich sind, wird es günstiger. Wenn der Kunde viele Sonderwünsche hat, wird es halt teurer. |
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Hallenplanung ist schon lange her, war aber durchaus prägend
![]() Unter einem volumenunabhängigen Mindestaufwand ist eine Halle nicht zu planen (gilt für EFH ebenso). Ich geh soweit: je kleiner, desto schlimmer ("unverständlich" dicke Profile; Baugrund usw. - und entspr. Diskussionen). Insofern bin ich mit Honoraren auf der Baukostenbasis für mind. 5x20x40 (hxbxl) ganz gut gefahren. Honorarermittlung (wenn ordentliche Vordimensionierung durch den AG erfolgt) für mindestens Lph 1 und 4. Das bedeutet Anforderungen an den AG - bei den ganz billigen "Könnern" braucht man Hitzeschutzhandschuhe. Lph 1 (quasi Lebensversicherung) als belastbare Ergebnisse hat mir noch NIE jemand geliefert und mir erspart - derartige honorarrelevanten Wünsche gab´s öfter. Tragende Bopl steigert den Aufwand und das Risiko (worst case: JGS und hemdsärmelige Beauftragung - deshalb Lph 1); früher gab es (tragende) Einzel-/Streifenfundamente. Bopl, 15cm, nichttragend, Q188 im ob. Drittel (oder sonstwo), 5cm tiefe Fugenschnitte. btw, die 5018€ für Lph 1-4 bei < 90k€ Baukosten? anrechenbare Kosten? kann ich nicht nachvollziehen - ordnest du die Halle als Ingenieurbauwerk ein? Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ja ich hatte einen Fehler beim berechnen des Honoras. Hatte vergessen zu berücksichtigen, dass für TWP nur 55% anrechenbare Rohbaukosten sind. |
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...also HOAI ist nicht falsch!
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