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Guten Morgen Miteinander,
Wurde eigentlich schon mal daran gedacht, die einzelnen Bauordnungen der Länder nur mit der Musterbauordnung abzugelten? Also kein großes Rechtetamtam, einfach die Musterbauordnung komplett übernehmen, ohne Ausnahemen und Ergänzungen. Die Kompetenz bleibt weiterhin bei den Ländern. Was spricht hier dagegen? Gleiches gilt auch für die ganzen Richtlinien usw. Teilweise wird das ja schon gemacht. Aber warum nicht im gesamtem Baurecht? Weiß hier jemand was konkret dagegen spricht? MfG, Fellner |
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Eine einheitliche Bauordnung würde ja eben die Kompetenzen (und die föderale Wichtigkeit) beschneiden. Das könnte sogar Auswirkungen bis in die (Nicht-)Erfordernis von Verwaltungsstellen haben.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Geht es hier tatsächlich um die MBO? Ich meine das kann man aufgrund historische Anforderungen eventuell noch nachvollziehen, sonst müsste man sich ja auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen...
z.B Geländer Auch wenn ich generell für eine Vereinheitlichung pledieren würde. Oder geht es doch eher um die MVV TB? Das versteht kein Mensch... Beste Grüße |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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Erstmal geht es mir um die MBO. Weil die eben schon vorhanden ist und ja auch zu >90% gültig ist in den Ländern. Und ich will eben nicht die Kompetenzen streitig machen, zumindest nicht theoretisch. Praktisch ist das natürlich eine Verlagerung zum Bund. Das sollte aber jeden klar sein, das wir hier definitiv mehr nach oben verlagern müssen, wenn wir wirklich einsparen wollen. Ein Land wie Deutschland hat 16 Bauordnungen, das ist einfach nur lächerlich. Es soll einfach die MBO in allen Bundesländern gelten. Und das kann man dann sicherlich auch für weitere Gesetze, Richtlinien usw. anwenden. Wird ja auch schon zum Teil angewendet. Ob das dann soviel Vereinfachung bringt, weiß ich natürlich auch nicht. Nach meiner Meinung wäre das aber ein relativ einfacher, kurzer Weg. Oder spricht hier was anderes dagegen?
PS: Wegen Geländer bzw. weiteren technischen Fragen: Man wird sich hier wohl einigen können oder? Das setze ich schon voraus. |
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Warum ist/wäre das eine Verlagerung zum Bund? Das könnte -theoretisch- immer noch Ländersache bleiben: eben gemeinsam per Länderkonferenz eine MBO verfassen und durch jede Landesregierung einführen. Praktisch würde es dann in jedem Bundesland beliebige Durchführungsverordnungen/-erlasse geben: ob das wirklich hilft? Ist eine Schlankheitskur wirllich durch Verlagerung nach oben möglich? Ich meine die Frage so ganz grundsätzlich, vor allem aber unabhängig von Länder- oder Bundeshäuptlingen. Nicht, daß da da eine "Vereinfachung" )* rauskommt, wie beim Switch von Bauregelliste zu MVV-TB. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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