Transparenzregister
- Ernst
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Autor
Transparenzregister
20 Dez. 2023 12:27 - 20 Dez. 2023 12:38
Letzte Änderung: 20 Dez. 2023 12:38 von Ernst.
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- markus
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- Beiträge: 2375
Re: Transparenzregister
22 Dez. 2023 19:05
off topic:
Da gibts noch einen anderen Laden, der deine Daten sammelt, intransparent bewertet und weiterverkauft.
Beim Transparenzregister werden Daten gesammelt, transparent, also unsichtbar gemacht und vor der Welt versteckt.
Hab ich das so richtig verstanden?
Perfekt
Da gibts noch einen anderen Laden, der deine Daten sammelt, intransparent bewertet und weiterverkauft.
Beim Transparenzregister werden Daten gesammelt, transparent, also unsichtbar gemacht und vor der Welt versteckt.
Hab ich das so richtig verstanden?
Perfekt
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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- Alsheimer
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- Beiträge: 827
Re: Transparenzregister
23 Dez. 2023 21:10 - 23 Dez. 2023 21:11
"Zweck des Transparenzregisters ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den §§ 18 ff. Geldwäschegesetz (GwG), der Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung (TrEinV), der Transparenzregistergebührenverordnung, der Transparenzregisterbeleihungsverordnung (TBelV), der Transparenzregisterdatenübermittlungsverordnung (TrDüV) sowie der Indexdatenübermittlungsverordnung (IDÜV)."
Aha ... im Ernst...
Aha ... im Ernst...
Letzte Änderung: 23 Dez. 2023 21:11 von Alsheimer.
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- Ernst
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Autor
Re: Transparenzregister
12 Jan. 2024 17:14 - 12 Jan. 2024 17:14
Aha !!
Bevor ich als GmbH-GGF meine gemeldeten Daten im Transparenzregister zur Kontrolle über meinen dortigen Login überhaupt nochmal einsehen darf, muss ich dort vorher mein "berechtigtes Interesse" nachweisen.
Das dazu erforderliche Selbstauskunftschreiben darf ich mir sogar ohne Zuhilfenahme eines Notars selbst ausstellen.
Klingt logisch, habe ja gerade auch sonst nichts zu tun
und kostet auch nur nochmal 1,65 € laut Gebührenverzeichnis der Transparenzregistergebührenverordnung.
=> FAQ
Muss ich das sog. Selbstauskunftsschreiben als Geschäftsführung auch für mich selbst ausstellen?Die registerführende Stelle benötigt auch in diesem Fall einen Nachweis des berechtigten Interesses an der Einsichtnahme in die angefragte Rechtseinheit (sog. Selbstauskunftsschreiben).Einzelvertretungsberechtigte Personen können das Selbstauskunftsschreiben in der Regel selbst ausstellen.
Bevor ich als GmbH-GGF meine gemeldeten Daten im Transparenzregister zur Kontrolle über meinen dortigen Login überhaupt nochmal einsehen darf, muss ich dort vorher mein "berechtigtes Interesse" nachweisen.
Das dazu erforderliche Selbstauskunftschreiben darf ich mir sogar ohne Zuhilfenahme eines Notars selbst ausstellen.
Klingt logisch, habe ja gerade auch sonst nichts zu tun
und kostet auch nur nochmal 1,65 € laut Gebührenverzeichnis der Transparenzregistergebührenverordnung.
=> FAQ
Muss ich das sog. Selbstauskunftsschreiben als Geschäftsführung auch für mich selbst ausstellen?Die registerführende Stelle benötigt auch in diesem Fall einen Nachweis des berechtigten Interesses an der Einsichtnahme in die angefragte Rechtseinheit (sog. Selbstauskunftsschreiben).Einzelvertretungsberechtigte Personen können das Selbstauskunftsschreiben in der Regel selbst ausstellen.
Letzte Änderung: 12 Jan. 2024 17:14 von Ernst.
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