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Abrechnung - begleitende Leistungen während der Bauphase

  • Caroline Wilhelm
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Abrechnung - begleitende Leistungen während der Bauphase

09 Dez. 2023 09:41 - 09 Dez. 2023 09:42
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Hallo alle zusammen,

ich habe mal eine Frage die die Abrechnung betrifft. Wir haben im Büro ein Projekt, welches sehr lange vor sich hin klappert. Bearbeitet wurde unsererseits die Leistungsphase 1-6 – Tragwerksplanung Gebäude.  Das Architekturbüro ist nicht mehr da und es stellt sich jetzt heraus, dass die Leistungsphase 5, also die Ausführungsplanung nicht bis zu Ende bearbeitet wurde. Nunmehr kommen alle zu uns, mit Freigaben etc. Ich meine Stahlbau-Ausführungspläne freigegeben ist nicht das Problem. Aber wir müssen uns vielfach auch in die ungenügende Architektenplanung reindenken. Da kommt hier ein Problem und da ein Problem. Mein Chef hat offensichtlich auch keine Idee wie er das abrechnen soll. Wie verfahrt ihr in solchen Fällen?  Da fehlt mir die Erfahrung... Ich denke mit dem Bauherrn könnte man schon reden.

Viele Grüße, einen schönen 2. Advent
Letzte Änderung: 09 Dez. 2023 09:42 von Caroline Wilhelm.
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Re: Abrechnung - begleitende Leistungen während der Bauphase

12 Dez. 2023 08:27
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Hallo,

na da gibt das AHO-Heft zur HOAI doch bischen was her.

Ansonsten würde ich doch tatsächlich mal mit dem AG reden, es aber tunlichst vermeiden "Werkplanung" zu machen. (Sowas kann man durchaus nach Aufwand abrechnen)

Wenn die Planung des Objektplaners in der LP5 offenkundig mangelhaft ist, dann sollte er das nacharbeiten. Ansonsten muss der Bauherr halt anderweitig liefern.

Beste Grüße

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Re: Abrechnung - begleitende Leistungen während der Bauphase

12 Dez. 2023 09:55 - 12 Dez. 2023 09:55
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Wir haben leider die Erfahrungen gemacht, das wir oft und viele Architektenleistungen mangels fehlender Vorleistung im Rahmen unserer TWP erbracht haben - damit die Baustelle weiter ging, soweit alles okay,
aber
dann haben wir anschließend keinen Cent für unsere Mehrarbeit erhalten, nach dem Motto war nicht beauftragt, war ja beim Architekten in Auftrag .......... das macht man dann nie mehr ohne expliziten Auftrag zur Mehrarbeit!
oder
noch blöder, uns wurde eine zu teure Lösung vorgeworfen, hätte der Architekt bestimmt wirtschaftlicher gelöst.........dazu fällt einem dann als Problemlöser nichts mehr ein, schließlich kam es zu keinem Stilstand auf der Baustelle - aber auch hier ist unser Denken falsch da formell dies nicht zu unserem Auftrag gehörte - also auch nie wieder ohne schriftlichen Auftrag und Freizeichnen durch Bauherr .............
Letzte Änderung: 12 Dez. 2023 09:55 von Baumann.
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Re: Abrechnung - begleitende Leistungen während der Bauphase

19 Dez. 2023 22:44
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@Baumann: grandios, aber woher kennst du meine Projekte? ;)
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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