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Begünstigung PV-Anlagen - 0% Umsatzsteuer 01 Sep 2023 07:43 #79721

Eventuell nicht ganz uninteressant.

Sachverhalt: Anfang 2023 habe ich die Installation einer PV-Anlage nach stat. Prüfung der Dackonstruktion eines EFH freigegeben. Alles gut, Rechnung wurde bezahlt mit  den üblichen19% MwSt.

Nun ruft der Bauherr an und bittet zu prüfen, ob ich die Mehrwertsteuer rückerstatten könne, weil es unten erwähnte Begünstigung für PV-Anlagen gibt. Es geht zwar nicht um viel Geld, aber buchalterisch sind solche Dinge doof zu händeln. Also den Steuerberater gefragt, ob es wirklich so ist. Das kam dabei raus.

ich habe heute zweimal mit Frau xxxxx vom Finanzamt telefoniert und ihr auch das beigefügte Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an den Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks beigefügt.

Sie teilt die Auffassung, dass die Statikberechnung/-überprüfung, wenn sie nicht durch den Lieferanten der Anlage erfolgt, keine umsatzsteuerlich begünstigte Leistung ist, da nur die Lieferung bzw. Werklieferung von PV-Anlagen unter die Begünstigung mit dem 0%-Steuersatz fällt. Übernimmt der Werklieferant der PV-Anlage auch die Leistung der Statikprüfung, in dem er diese Leistungen an einen Subunternehmer (Architekt, Statiker, Ingenieur) vergibt und gegenüber dem Kunden dann als Gesamtpaket abrechnet, dann wäre auch diese Leistung als Nebenleistung zur steuerfreien Lieferung begünstigt. Das ist hier aber nicht der Fall, daher ist der Umsatzsteuerausweis in Ihrer Rechnung zutreffend. Die Rechnung gegenüber dem Lieferant der PV-Anlage wäre auch mit 19% USt abzurechnen gewesen.


Also ... wenn jemand hier so einen großen PV-Prüfungsauftrag hat oder anzunehmen gedenkt, könnte man das im Hinterkopf behalten und den AG darauf aufmerksam machen (oder halt nicht).

 
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Letzte Änderung: von DeO.
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