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Gast
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Eventuell nicht ganz uninteressant.
Sachverhalt: Anfang 2023 habe ich die Installation einer PV-Anlage nach stat. Prüfung der Dackonstruktion eines EFH freigegeben. Alles gut, Rechnung wurde bezahlt mit den üblichen19% MwSt. Nun ruft der Bauherr an und bittet zu prüfen, ob ich die Mehrwertsteuer rückerstatten könne, weil es unten erwähnte Begünstigung für PV-Anlagen gibt. Es geht zwar nicht um viel Geld, aber buchalterisch sind solche Dinge doof zu händeln. Also den Steuerberater gefragt, ob es wirklich so ist. Das kam dabei raus.
Also ... wenn jemand hier so einen großen PV-Prüfungsauftrag hat oder anzunehmen gedenkt, könnte man das im Hinterkopf behalten und den AG darauf aufmerksam machen (oder halt nicht).
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Letzte Änderung: von DeO.
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