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Das Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 17.03.2022 – IV C 4 - S 2223/19/10003 :013 teilt mit (files.vogel.de/infodienste/smfiledata/1/7/9/7/4/9/228132.pdf): --snip Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen Statt einer Zuwendungsbestätigung genügt als Nachweis der Zuwendungen, die bis zum 31. Dezember 2022 zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschä- digten auf ein dafür eingerichtetes Sonderkonto [..] oder [..] auf ein anderes Konto der genannten Zuwendungsempfänger eingezahlt werden [..] --snap Viele Spendenadressen werden in den Medien kommuniziert, ukrainische (und ich hoffe, über Zweifel erhabene) Adressen findet man auch, zum Beispiel: Die ukrainische Zentralbank hat für diesen Zweck ein Konto bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet. For EUR remittances: BENEFICIARY: National Bank of Ukraine BENEFICIARY BIC: NBUAUAUXXXX IBAN DE05504000005040040066 PURPOSE OF PAYMENT: for ac 47330992708 BENEFICIARY BANK NAME: DEUTSCHE BUNDESBANK, Frankfurt BENEFICIARY BANK BIC: MARKDEFF BENEFICIARY BANK ADDRESS: Wilhelm-Epstein-Strasse 14, 60431 Frankfurt Am Main, Germany Grüße, Markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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Das angegebene Konto ist über jeden Zweifel erhaben.
Ob es sich bei dem Kontoinhaber um eine inländische juristische Person handelt, ist die Frage.
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@Megapond: treffend erkannt. ich hatte das nicht hinreichend im blick.
meine weitere suche hat mich nur zu einer weiteren sekundärquelle geführt. www.handelsblatt.com/finanzen/geldpoliti...litaer/28160918.html demnach ist ausgerechnet die unterstützung der ukrainischen nationalbank eben nicht steuerlich anrechnungsfähig. ist mir aber egal, mein geld ist dort gut investiert. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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