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Ukraine, Spenden und Steuern 24 Mär 2022 08:50 #74117

hi,

Das Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 17.03.2022 – IV C 4 - S 2223/19/10003 :013 teilt mit
(files.vogel.de/infodienste/smfiledata/1/7/9/7/4/9/228132.pdf):

--snip
 Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen
 
  Statt einer Zuwendungsbestätigung genügt als Nachweis der Zuwendungen, die bis
zum 31. Dezember 2022 zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschä-
digten auf ein dafür eingerichtetes Sonderkonto [..]  oder [..]
auf ein anderes Konto der genannten Zuwendungsempfänger eingezahlt werden [..]


--snap

Viele Spendenadressen werden in den Medien kommuniziert, ukrainische (und ich hoffe, über Zweifel erhabene) Adressen findet man auch, zum Beispiel:

Die ukrainische Zentralbank hat für diesen Zweck ein Konto bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet.
For EUR remittances:
BENEFICIARY: National Bank of Ukraine
BENEFICIARY BIC: NBUAUAUXXXX
IBAN DE05504000005040040066
PURPOSE OF PAYMENT: for ac 47330992708
BENEFICIARY BANK NAME: DEUTSCHE  BUNDESBANK, Frankfurt
BENEFICIARY BANK BIC: MARKDEFF
BENEFICIARY BANK ADDRESS: Wilhelm-Epstein-Strasse 14, 60431 Frankfurt Am Main, Germany

Grüße, Markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Ukraine, Spenden und Steuern 26 Mär 2022 14:09 #74151

Das angegebene Konto ist über jeden Zweifel erhaben.
Ob es sich bei dem Kontoinhaber um eine inländische juristische Person handelt, ist die Frage.
 
Folgende Benutzer bedankten sich: markus

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Ukraine, Spenden und Steuern 26 Mär 2022 19:10 #74152

@Megapond: treffend erkannt. ich hatte das nicht hinreichend im blick.
meine weitere suche hat mich nur zu einer weiteren sekundärquelle geführt.
www.handelsblatt.com/finanzen/geldpoliti...litaer/28160918.html
demnach ist ausgerechnet die unterstützung der ukrainischen nationalbank eben nicht steuerlich anrechnungsfähig.
ist mir aber egal, mein geld ist dort gut investiert.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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