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Gast
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Hallo,
ich erstelle auch Eingabepläne für meine Kunden und habe öfter Schwierigkeiten bei der Berechnung von GRZ, GFZ, Brutto-Geschossfläche, Brutto-Rauminhalt und Wohnfläche. Wobei die Wohnfläche klar geregelt ist. Je nach Bebauungsplanalter gibt es auch noch unterschiedliche Fassungen der BauNVO. Siehe Skript: www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/...RZ/Arbeitshilfe.html Wie macht ihr das? Gibt es dazu Hilfen? Bücher oder online? Achja, und das beste natürlich: der Statistikbogen der Landesämter. Hier spiele ich regelmäßig Lotto bei der Angabe auf Seite 2: "Anzahl der Wohnungen (Räume, einschließlich Küchen)" ?! danke |
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Hallo,
Räume sind Wohn- und Schlafräume (Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer). Die Küche kommt dazu. Somit ist eine 3-Zimmerwohnung mit Küche eine Wohnung mit 4 Räumen (einschl. Küche). Zu GRZ, GFZ, etc. mußt du dir schon ein Buch über die BauNVO besorgen, am besten eins, das die unterschiedlichen Ausgaben nebeneinander im Vergleich zeigt. Dann kannst du anhand des Datums des Bebauungsplans auch sagen, was zu GRZ bzw. GFZ anrechenbar ist. Keine Angst, die BauNVO ist nicht allzu dick und ein entspr. Kommentar überschaubar. Zur Wohnflächenberechnung, UR, etc. siehe DIN 277 und 2. Berechnungsverordnung (heute heißt das wohl Wohnflächenverordnung). Gruß mmue |
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