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Überwachungsklasse 2 bei C30/37 10 Feb 2017 13:20 #60428

Hallo zusammen,

bei Verwendung eines C30/37 muss bekanntlich vor Beginn der Arbeiten die Baustelle bei der GÜB angemeldet werden.

Gilt das auch für kleine Betonmengen, dass die Baustelle als Überwachungsklasse 2 angemeldet werden muss?

Habe gehört das die Überwachung erst ab einer Menge des Betons von 30m³ notwendig wird.

Wo kann man das nachlesen?

danke für die Antworten.

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Letzte Änderung: von frojo.

Überwachungsklasse 2 bei C30/37 10 Feb 2017 15:33 #60432

frojo schrieb: ... Wo kann man das nachlesen?


Wenn's diese Regelung gibt, dann könnte man sie in der DIN EN 13670 und dem zugehörigen NA nachlesen.

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Überwachungsklasse 2 bei C30/37 14 Feb 2017 09:33 #60463

ich habe so etwas auch irgendwie im Kopf

aber erstens glaube ich eher das es 3m³ waren..... (30m² wäre ja ne Decke 12x12x0,2....!)
und zweitens weiß ich leider auch nicht mehr, wo ich das her hätte...
..

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