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Gast
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Einbetonieren, einmauern, anstreichen, Sockel drunter und Anschluß über Gelände legen...da gibts genug richtige Varianten. Aber nur eine falsche. Das kann doch nicht so schwer sein, sich da reinzudenken, wenns heißt: Verzinkung allein gegen Erdreich ist falsch.
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Die Stütze gehört über Erdreich, am besten auf einen Sockel. Ansonsten--> Planungsfehler.
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starke argumentation
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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ja sicher. Das ist doch Standard, ausser eventuell im Industriebereich.
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Die Schichtdicke und Art einer Verzinkung wird durch eine zu erwartenden Expositionklasse und der
gewünschten Schutzdauer ermittelt. Diese Expositionsklasse berücksichtigt gewöhnlich nur den Standort und damit die durchschnittliche Korrosionfähigkeit der "Luft". Kann aber auch den Kontakt mit anderen Medien berücksichtigen. Wird also eine verzinkte Stütze verfüllt, kommt es darauf an, für welche Expositionsklasse die Verzinkung ausgelegt ist. Besonders im Bereich von 0 bis -50cm stellen sich Bedingungen ein (Wasser+O2), die besonders hoch korrosiv sind. Je nach chemischer Zusammensetzung des Bodens kann sich dieser Effekt sogar noch verstärken. Im Allgemeinen wird also die Verzinkung nur für das "Luftklima" ausgelegt. Wird eine solche Stütze verfüllt, bedarf es einer zusätzlichen Beschichtung (Farbe). Diese Beschichtung ist dann bis mindestens 150mm über Grund auszuführen. Der Auftraggeber hat das Recht auf ein magelfreies Produkt, bei uns heißt das jetzt gebrauchstauglich! Was gebrauchstauglich heißt, kann man in einigen Hauptnormen nachlesen. Kann ein Unternehmer, aufgrund mangelhafter Vorleistung dies nicht gewährleisten, muß er die fehlerhafte Vorleistung abmahnen, den Bauherren darauf aufmerksam machen. Bestellt ist grundsätzlich ein gebrauchstaugliches (mangelfreies) Bauwerk!!!!!!!!!!!!!!!! An diese Bestellung haben sich alle Beteiligten zuhalten! Die höchste Verantwortung trägt wohl der Architekt gefolgt vom Bauingenieur. Wie jetzt eine imaginäre Schadenssumme aufgeteilt wird, ist Sache der Anwälte und Gerichte. Lapidare Bemerkungen auf Zeichnungen, oder das Denken die müssen das eh wissen, sind schon lange keine Freibriefe mehr. Man erwartet von planenden Fachleuten einfach nur Fachwissen. Dieses Fachwissen muß vorhanden sein, eingesetzt und dargestellt werden. Unser Instrument der Darstellung, sind Zeichnungen und Kommentare auf Zeichnungen. |
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Letzte Änderung: von Jörg.
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hi,
das von dir genannte duplexsystem reicht nicht (im schadensfall erst recht nicht) - aber es ist ein anfang grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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