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Bescheinigung Standsicherheit I und II gemäß BayBO

Re: Aw: Bescheinigung Standsicherheit I und II gemäß BayBO

18 März 2013 17:58
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Re: Aw: Bescheinigung Standsicherheit I und II gemäß BayBO

18 März 2013 18:36
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Moin, moin.....

verstehe ich nicht, siehe Fragekatalog.?!
Wir lassen regelmäßig über die LGA Bayern prüfen.
Sehr entspannt und Leute die auch mal in sich gehen können.
Mein Eindruck zumindest.
Ich frage morgen mal bei der LGA Schweinfurt an wer zuständig wäre.
Ich glaube Zweigstelle Regensburg.

Grüsse RR
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen

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Re: Aw: Bescheinigung Standsicherheit I und II gemäß BayBO

18 März 2013 21:45 - 18 März 2013 21:47
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oh, oh,

da hab ich mir ein Ei gelegt. Ich werde morgen dazu mit den Beteiligten sprechen müssen.

Danke für die Info.

RR wäre über ein Kontakt zum LGA dankbar. Hoffe man kann auch die nachträglich Prüfung klären.
Mailadresse unter mein Profil sichtbar

Gruß und Danke
Keule
Letzte Änderung: 18 März 2013 21:47 von keule.

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Re: Aw: Bescheinigung Standsicherheit I und II gemäß BayBO

19 März 2013 09:51
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Nach meinem Kenntnisstand muss der Prüfingenieur nicht zwingend in Bayern ansässig sein. Es kann auch ein Prüfingenieur aus einem anderen Bundesland sein, für den Fall dass Du da einen kommoden kennst. Kann man ja auch vorab noch klären.

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Re: Aw: Bescheinigung Standsicherheit I und II gemäß BayBO

19 März 2013 10:09
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Kontakt LGA Bayern, für Dich allerdings nun Bayreuth , ist ca. 40 km entfernt, kannst ja noch mal prüfen .Problem ist ja nicht die Prüfung - hoffe ich , sondern die
Bescheinigung für die Abnahme und Vorlage im Bauamt.
Der Prüfer muss eingentlich an die Baustelle Fahrkosten und Aufwandspauschalen !!??

Herr Richter
Wittelsbacherring 10
95444 Bayreuth
Tel.: +49 (0) 921 759 13-0
Fax: +49 (0) 921 759 13-10
E-Mail: bayreuth@lga.de

Grüsse RR
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen

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Re: Aw: Bescheinigung Standsicherheit I und II gemäß BayBO

19 März 2013 12:23
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Mein Prüfer würde solche Sachen sich annehmen jedoch ist er bis nach Oster im Urlaub.

Deshalb werde ich heute noch mit Herrn Richter telefonieren.
Die Prüfung selbst sehe ich ebenfalls nicht als Problem jedoch die Abnahmen, da die Konstruktion schon vollständig fertig ist.
Na mal schauen.
Besten Danke für Eure Unterstützung

Gruß

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