Bescheinigung Standsicherheit I und II gemäß BayBO
- keule
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Bescheinigung Standsicherheit I und II gemäß BayBO
18 März 2013 15:24
Hallo bayerischen Kollegen,
wie ist es in Bayern mit der Bescheinigung Standsicherheit I und II, bei der Erfüllung des Kriterienkatalogs?
Kann die Bescheinigung eigentlich nur ein Prüfing. abgeben, oder seid ihr als Tragwerksplaner in diesem Fall der Prüfing.
Hintergrund:
Habe eine Halle in Bayern gerechnet, und mir auch angeschaut. Das Bauamt möchte von mir jetzt die Bescheinigung nach Anlage 10.
Wie ist es jetzt mit der Bescheinigung, wie macht ihr das?
Gruß Keule
wie ist es in Bayern mit der Bescheinigung Standsicherheit I und II, bei der Erfüllung des Kriterienkatalogs?
Kann die Bescheinigung eigentlich nur ein Prüfing. abgeben, oder seid ihr als Tragwerksplaner in diesem Fall der Prüfing.
Hintergrund:
Habe eine Halle in Bayern gerechnet, und mir auch angeschaut. Das Bauamt möchte von mir jetzt die Bescheinigung nach Anlage 10.
Wie ist es jetzt mit der Bescheinigung, wie macht ihr das?
Gruß Keule
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- Bauingenieur24
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Re: Aw: Bescheinigung Standsicherheit I und II gemäß BayBO
18 März 2013 15:34
Hallo Keule,
die Bescheinigung kann nur ein Prüfsachverständiger erstellen.
Wie schaut dein Kriterienkatalog aus und um welche Gebäudeklasse handelt es sich?
Bei nicht nur "zum vorübergehenden Aufenthalt" genutzten Hallen bzw. landwirtschaftlichen Hallen bist Du eigentlich immer prüfpflichtig wegen des Aussteifungskriteriums (rechnerischer Nachweis der Aussteifung erforderlich?).
Schöne Grüsse aus Franken,
Thomas
die Bescheinigung kann nur ein Prüfsachverständiger erstellen.
Wie schaut dein Kriterienkatalog aus und um welche Gebäudeklasse handelt es sich?
Bei nicht nur "zum vorübergehenden Aufenthalt" genutzten Hallen bzw. landwirtschaftlichen Hallen bist Du eigentlich immer prüfpflichtig wegen des Aussteifungskriteriums (rechnerischer Nachweis der Aussteifung erforderlich?).
Schöne Grüsse aus Franken,
Thomas
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- keule
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Re: Aw: Bescheinigung Standsicherheit I und II gemäß BayBO
18 März 2013 15:47
Die Halle ist eine Lagerhalle. Gebäudeklasse 3.
Das mit dem Aussteifungskriterium habe ich nicht so gesehen. Den kleinen Windverband habe ich bei den Punkt 4a, nicht gerade als Nachweis als Gebäudeaussteifung gesehen.
Das mit dem Aussteifungskriterium habe ich nicht so gesehen. Den kleinen Windverband habe ich bei den Punkt 4a, nicht gerade als Nachweis als Gebäudeaussteifung gesehen.
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- keule
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Re: Aw: Bescheinigung Standsicherheit I und II gemäß BayBO
18 März 2013 16:02
Kenn jemand ein Argument für die Aussteifung, um die Prüfung für die kleine Halle zu umgehen?
Falls nicht:
Wenn jetzt nachträglich ein Prüfing. erforderlich ist.
Kennt jemand im Raum Neustadt s.d.Waldnaab, jemanden mit dem man eine nachträglich Prüfung für eine stehende Halle realisieren kann.
Gruß
Falls nicht:
Wenn jetzt nachträglich ein Prüfing. erforderlich ist.
Kennt jemand im Raum Neustadt s.d.Waldnaab, jemanden mit dem man eine nachträglich Prüfung für eine stehende Halle realisieren kann.
Gruß
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- siehan
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Re: Aw: Bescheinigung Standsicherheit I und II gemäß BayBO
18 März 2013 16:29
Wie groß ist die Halle (Breite, Länge, Firsthöhe) und warum Gebäudeklasse 3?
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- keule
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Re: Aw: Bescheinigung Standsicherheit I und II gemäß BayBO
18 März 2013 16:35
Die Halle hat einen Grundriss von 14x40m mit Pultdach. Der Höchste Punkt ist 6,8m der tiefste 2,60.
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