Willkommen,
Gast
|
|
Liebe Kollegen,
ein Kunde rüstet seine handelsüblichen Palettenregale (1,0to pro Palette) mit Schubladen (zur flüssigeren Beschickung der Arbeitsplätze mit Rohbauteilen) aus. Nach welchen Regeln ist nun die Standsicherheit dieser Regale nachzuweisen? Die DIN EN 15512 kann es ja wohl nicht sein, steht doch gleich unter Nr. 0.1 Merkmal 2): "einhakende Anschlüsse" der Bauteile. Bei Schubladen gibt es aber naturgemäß abhebende Lasten, weshalb Einhaken wohl nicht mehr geht ... Kann mir da jemand weiterhelfen? Gruß James |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
SORRY - ich meine natürlich PALETTENREGALE!!!
James |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo James,
ich rechne viele Regalanalgen und zwar alle nach DIN18800 und seit neustem natürlich nach EC3. Aus der DIN 15512 nehme ich nur die horizontalen Beschickungslasten, diese kannst Du aber auch nach BGR234 ansetzen. Wurde bis jetzt immer auch seitens der Prüfer akzeptiert. Gruss Mika |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Mika,
ich sehe das an und für sich genauso und werde das Problem zukünftig auch so handhaben. So ganz wohl ist mir bei der Sache aber nicht! Trotzdem vielen Dank für Deinen Hinweis! Gruß James |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten