Werte Kollegen,
ich habe einen Brandschaden an einem Bauernhaus zu sanieren. Und wer das schon einmal gemacht hat, weiß, dass die Versicherungen nur die Instandsetzung, sprich die Wiederherstellung und nicht den Neubau von Gebäudeteilen abdecken.
So kommt nun der Sachbearbeiter der Versicherung zu der Meinung,
nur die verkokte Oberfläche der brandbean-spruchten Holzbauteile, in diesem Fall das Fachwerk einer Giebelwand, zu entfernen und ggf. aufzudoppeln.
Dies lehne ich als Tragwerksplaner erst einmal ab.
Ist jemanden von Euch bekannt, ob es hierüber Richtlinien, Aufsätze, etc. gibt, in wie weit tragende Holzkonstruktionen, die einer Brandlast ausgesetzt waren, saniert werden dürfen.
Für Eure Tipps und Anmerkungen bin ich dankbar.
Grüße
IBTTaglang