hi,
baurecht ist ländersache.
in den lbo (landesbauordnungen) wird regelmässig auf die bauregelliste bezug genommen.
bei nicht gelisteten, nicht geregelten bauprodukten ist eine zustimmung im einzelfall oder
eine allgemeine bauaufsichtliche zulassung als verwendbarkeitsnachweis erforderlich.
die verpflichtung, standsicherheitsnachweise prüfen zu lassen, geht ebenfalls
aus den lbo hervor.
grüsse, markus