Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA:

Statik-Programm-Gewährleistung 26 Mai 2005 23:35 #9504

  • TAR
  • TARs Avatar Autor
Hi, wie verhält es sich, wenn ein Gebäude einstürzt, der aus einer Fem-Softwarefehler (nachweislich) resultiert. Ist es möglich hierbei die Entwickler heranzuziehen oder haftet alein der Statiker hierfür?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReStatik-Programm-Gewährleistung 27 Mai 2005 04:11 #9505

Hallo,
der Aufsteller haftet für das Werk und die von ihm aufgestellte Statik. Die Softwarehersteller schließen jede Haftung in ihren Lizensbedingungen aus. Der Aufsteller ist verpflichtet, die EDV-Ergebnisse (z.B. auf Gleichgewichtsbedingungen und Verträglichkeit) zu überprüfen.
Gruß Wolfgang

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReStatik-Programm-Gewährleistung 27 Mai 2005 06:46 #9507

  • Klaus M
  • Klaus Ms Avatar Autor
hallo Wolfgang,

ich glaube, daß man diese sache nicht so einfach sehen kann.
eine softwareprogramm muß die entspr. normen und vorschriften nach dem stand der technik umsetzen. erfolgt diese nicht oder nur unzureichend, so kann man von einem sachmangel ausgehen.

herr Prof. Dr. jur. gerd motzke, vorsitzender richter am olg münchen hat zu dieser problematik einiges verfasst.

ein schönes wochenende

klaus M

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReStatik-Programm-Gewährleistung 27 Mai 2005 08:54 #9513

Viele Statik Softwarehersteller schreiben ähnliche Vertragsbestimmungen in Ihre Software:

Das Programmsystem wurde mit großer Sorgfalt erstellt und auf seinen Inhalt geprüft. Trotzdem übernehmen weder der Autor noch die Vertreiber keinerlei Haftung für Schäden oder Verluste, die durch die Anwendung dieses Programmsystems entstehen. Wir weisen darauf hin, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Softwareprogrammen nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die Autoren und Vertreiber übernehmen daher keine Haftung dafür, dass die mit der vorliegenden Software erzielten Bemessungsergebnisse vollständig fehlerfrei sind. Das Softwareprogramm kann die spezifischen Gegebenheiten des Einzelfalles nicht berücksichtigen.

Insbesondere ist der Anwender gehalten, die Eingabewerte und die Bemessungsergebnisse zu kontrollieren und anhand geltender Unterlagen (Normen und Zulassungen) auf Plausibilität hin zu prüfen. Autoren und Vertreiber haften nicht für unmittelbare oder mittelbare, Mangel- oder Mangelfolgeschäden, Verluste oder Kosten im Zusammenhang mit der Verwendung oder wegen der Unmöglichkeit der Verwendung der Programme für irgendeinen Zweck. Stillschweigende Zusicherungen für Verwendung oder Eignung für einen bestimmten Zweck werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Anwender bleibt für die mit der Software ermittelten Bemessungsergebnisse allein verantwortlich!

Ich glaube die momentane Ertagslage der Bausoftwarefirmen läßt anders auch gar nicht zu................

...................wären wir Statiker denn bereit eine "geprüfte" Software mit höheren Kauf- / Wartungsgebühren zu erwerben ?????????????

Bitte um Meinungen dazu !!!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten