FD-Beton
- Ralf
-
Autor
FD-Beton
20 Mai 2005 18:42
Hallo,
ich muss für einen Bauunternehmer eine Sohlplatte für einen Autorecyclingbetrieb nach der DAfStb-Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" bemessen. Die Richtlinie habe ich mir bereits besorgt. Zusätzlich auch noch ein paar Artikel aus Fachzeitschriften.
Hinter dem Ganzen steckt aber so viel Theorie, dass ich auf der Suche nach einer Beispielberechnung bin, die mir als roter Faden dienen kann.
Weiß einer von Euch, wo man so ein Beispiel bekommen kann? Vielleicht gibt es ja auch jemanden, der mir eine Berechnung zur Verfügung stellt?
Schönen Gruß aus dem Norden,
Ralf
ich muss für einen Bauunternehmer eine Sohlplatte für einen Autorecyclingbetrieb nach der DAfStb-Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" bemessen. Die Richtlinie habe ich mir bereits besorgt. Zusätzlich auch noch ein paar Artikel aus Fachzeitschriften.
Hinter dem Ganzen steckt aber so viel Theorie, dass ich auf der Suche nach einer Beispielberechnung bin, die mir als roter Faden dienen kann.
Weiß einer von Euch, wo man so ein Beispiel bekommen kann? Vielleicht gibt es ja auch jemanden, der mir eine Berechnung zur Verfügung stellt?
Schönen Gruß aus dem Norden,
Ralf
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- ralfi
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Re: ReFD-Beton
21 Mai 2005 05:16
Hallo,
blättere mal zum 10.11.2004 zurück. da war das gleiche Problem bereits Thema. Nimm diese Berechnung auf jeden Fall nicht auf die leichte Schulter. Hinter der von Dir beschriebenen Theorie ist auch eine gewisse Praxisverbundenheit vorhanden. Neben den Eindringtiefen der Schadstoffe ist auch der Temperaturgang über das Jahr nicht zu verachten und wird meist maßgebend. Die Berechnung und die Zeichnungen muss von einem Prüfing. mit TOS-Schein kontrolliert und freigegeben werden. Der wird auch sehr exakt prüfen, da im Schadensfall der "Staatsanwalt und das Umweltamt das Wort" hat. Du solltest hier auch bei Deinen Honoraransprüchen nicht so bescheiden sein.
Ich habe den damaligen Anfragern eine Beispiel-Exceldatei nach alter DIN 1045 und auch ein paar Zeichnungen überlassen. Frage einfach mal dort an, ob sie Dir die Erkenntnisse zur Verfügung stellen. Du kannst Dich auf das Statikerforum beziehen. Ich suche parallel noch einmal nach den Unterlagen. Deine Emailadresse ist auch noch erforderlich. Es gibt meines Erachtens auch noch kein neues Merkblatt für wassergefährdete Stoffe, so daß man sich auch bei der Berechnungsart (neue oder ggf. noch alte DIN 1045) vorher informieren bzw. sich Rechtssicherheit schaffen muss.
Gruß, Ralfi
blättere mal zum 10.11.2004 zurück. da war das gleiche Problem bereits Thema. Nimm diese Berechnung auf jeden Fall nicht auf die leichte Schulter. Hinter der von Dir beschriebenen Theorie ist auch eine gewisse Praxisverbundenheit vorhanden. Neben den Eindringtiefen der Schadstoffe ist auch der Temperaturgang über das Jahr nicht zu verachten und wird meist maßgebend. Die Berechnung und die Zeichnungen muss von einem Prüfing. mit TOS-Schein kontrolliert und freigegeben werden. Der wird auch sehr exakt prüfen, da im Schadensfall der "Staatsanwalt und das Umweltamt das Wort" hat. Du solltest hier auch bei Deinen Honoraransprüchen nicht so bescheiden sein.
Ich habe den damaligen Anfragern eine Beispiel-Exceldatei nach alter DIN 1045 und auch ein paar Zeichnungen überlassen. Frage einfach mal dort an, ob sie Dir die Erkenntnisse zur Verfügung stellen. Du kannst Dich auf das Statikerforum beziehen. Ich suche parallel noch einmal nach den Unterlagen. Deine Emailadresse ist auch noch erforderlich. Es gibt meines Erachtens auch noch kein neues Merkblatt für wassergefährdete Stoffe, so daß man sich auch bei der Berechnungsart (neue oder ggf. noch alte DIN 1045) vorher informieren bzw. sich Rechtssicherheit schaffen muss.
Gruß, Ralfi
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- Ralf
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Re: FD-Beton
21 Mai 2005 08:03
Danke schon mal für die Information. Meine E-Mail-Adresse lautet rab0605@web.de.
Gruß, Ralf
Gruß, Ralf
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- bm
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- Beiträge: 253
Re: das das doch für alle interessant
21 Mai 2005 08:35
wenn du in diesem thema fit bist und unterlagen wie excel dateien und beispiel berechnungen und pläne zur verfügung stellen kannst............
...............das wäre doch etwas für einen fachbeitrag !
den könnten dann alle statiker, bei bedarf, laden und lesen etc.
...............das wäre doch etwas für einen fachbeitrag !
den könnten dann alle statiker, bei bedarf, laden und lesen etc.
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- ralfi
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Re: Redas das doch für alle interessant
21 Mai 2005 16:28
keine schlechte Idee, ich mache mir darüber ein paar Gedanken und werde mich melden... Ich will mir in diesem Jahr noch den TOS-Schein zulegen. Da gibt es aber deutschlandweit nur sehr wenig Kurse.
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- Ralf
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Re: FD-Beton
22 Mai 2005 19:45
Hallo,
ich habe jetzt die DAfStb-Richtlinie und die "Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)" mal genauer studiert und stelle mir eine grundlegende Frage.
In dem Autorecyclingbetrieb werden die Autos in einer überdachten Halle demontiert. Dabei werden die Restflüssigkeiten (Benzin, Diesel etc.) entnommen und in Behälter zwischengelagert. Muss die Sohlplatte der Halle in der die Wagen demontiert werden, die Platte unter den Tanks mit den entnommenen Flüssigkeiten ausgenommen, als Dichtfläche eingestuft werden? Was kann hier schlimmes passieren? Höchstens doch ein paar Tropfen Flüssigkeit!
Die Frage stellt sich mir deshalb, weil in der TRwS unter Pkt. 4 steht, "Nach jeder Beanspruchung ist die Fläche auf ihre Funktion zu prüfen". Das kann doch nicht bedeuten, dass nach jeder Säuberung des Werkstattbodens die Fläche auf Dichtigkeit zu überprüfen ist.
Habe ich hier einen Denkfehler?
Gruß, Ralf
ich habe jetzt die DAfStb-Richtlinie und die "Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)" mal genauer studiert und stelle mir eine grundlegende Frage.
In dem Autorecyclingbetrieb werden die Autos in einer überdachten Halle demontiert. Dabei werden die Restflüssigkeiten (Benzin, Diesel etc.) entnommen und in Behälter zwischengelagert. Muss die Sohlplatte der Halle in der die Wagen demontiert werden, die Platte unter den Tanks mit den entnommenen Flüssigkeiten ausgenommen, als Dichtfläche eingestuft werden? Was kann hier schlimmes passieren? Höchstens doch ein paar Tropfen Flüssigkeit!
Die Frage stellt sich mir deshalb, weil in der TRwS unter Pkt. 4 steht, "Nach jeder Beanspruchung ist die Fläche auf ihre Funktion zu prüfen". Das kann doch nicht bedeuten, dass nach jeder Säuberung des Werkstattbodens die Fläche auf Dichtigkeit zu überprüfen ist.
Habe ich hier einen Denkfehler?
Gruß, Ralf
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