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Gast
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Hallo Kollegen,
ich soll für einen Kunden eine Satik in Niedersachen erstellen. Da dies für mich eine wahrscheinlich einmalige Sache in diesem Bundesland ist, ist der Kostenaufwand doch ein Wahnsinn für dieses EFH. Ich bin Mitglied der IngKH und dier in die Listen der NBVO mit den entsprechenden Auflagen wie Versicherung etc. eingetragen. Die Voraussetzungen sind also die Selben. Im Internet habe ich jetzt gelesen, dass ich in Niedersachsen der dortigen Ingenieurkammer beitreten soll und auch in die Liste mich eintragen muss. Ist das so richtig? Wer kann mir hier eine Antwort geben bzw.eine Ausnahmeregelung/bzw. Lösung nennen. |
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Hallo Kollege,
ich bin in der Ing.-Kammer NRW eingetragen und musste für Bauvorhaben in Niedersachsen auch in die Kammer in Niedersachsen eintreten. Die Kammer in Niedersachsen arbeitet meines Wissens mit einigen Bundesländern zusammen (sinnigerweise nicht die angrenzenden). Ein Anruf bei der Kammer bringt dich weiter Gruß Andreas. Kleine Anekdote am Rande: Um in die Kammer in Niedersachsen eintreten zu können, muss dein Firmensitz in Niedersachsen liegen. Will heissen vor zwei Jahren konnten nur in Nidersachsen wohnende Ingenieure auch dort Statiken aufstellen. Wie es jetzt ist enzieht sich meiner Kenntniss. |
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Halli Hallo,
m.E. braucht man nicht Mitglied in einer "fremden Kammer" zu sein um in einem anderen Bundesland nur die Statik aufzustellen und einzureichen. Beim Einreichen des Bauantrages (s. Bauvorlageberechtigung BauO NRW) oder beim Nachweis des Wärmeschutzes oder Schallschutz (siehe saVO) ist das was anderes. Gruß Tom |
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Hallo,
ich bin in Niedersachsen eingetragen und es stimmt leider, man muß in der Tragwerksplanerliste eingetragen sein. In dieser Liste wird man aber nur eingetragen, wenn man in der Niedersächsischen Ingenieurkammer ist. Ich darf z.B. nicht in Schleswig-Holstein Statiken aufstellen, weil man auch dort eingetragen sein muß (u.a. mit Führungszeugnis)... Armes Deutschland Gruß Frank |
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hallo kalt 13,
bin in Niedersachsen in die Liste eingetrage ruf mich an ich denke wir finden eine lösung für deine Statik in Niedersachsen. 0571 6461111 |
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Hallo,
nur mal für mich zum Verständnis. Für welche Nachweise muss ich denn nun eingetragen sein? Es geht doch hier sicherlich um eine Nachweisberechtigung (so nennt man das zumindest in Hessen), oder? Also wenn die Statik nicht mehr geprüft werden soll. Wenn die Statik noch von einem Prüfer in dem entsprechenden Bundesland geprüft wird, sollte es doch egal sein, ob der Aufsteller in der Ingenieurkammer ist oder nicht. Liege ich da falsch? Ob die Kosten für die Prüfung der Statik im vernünftigen Verhältnis zu den Kosten für das Aufstellen der Statik an sich stehen, ist dann natürlich noch eine andere Frage. Gruß Ulrich |
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