Hallo Wolfgang,
deine Fragen hat ja "Student" schon ausführlich beantwortet.
Vielleicht noch einen kleinen Hinweis für das Verständnis warum eigentlich ein Rotationsnachweis erforderlich bzw. sinnvoll ist.
Es steht Dir ja nun frei, deine Momentenverteilung nach plastischen Verfahren der DIN 1045-1 (EC2...) zu ermitteln - natürlich nur in dem erlaubten Rahmen (8.4.1 (3)).
Bei der Bemessung setzt Du jetzt voraus, dass Du sowohl Stütz- wie auch Feldmoment auf Versagen bemisst (erreichst).
Beim Rotationsnachweis prüfst Du nun, ob im Rahmen der Kompatibilitätsbedingungen unter Berücksichtigung der lastabhängigen Steifigkeitsverteilung im Bauteil deine zuvor getroffene Annahme überhaupt möglich ist. Sprich hat das plastische Gelenk zur Erzielung der angenommenen (vorhandenen) Traglast überhaupt die entsprechende Duktilität (Rotationskapazität) um die getroffene Traglastannahme zu bestätigen. Besteht diese Verdehfähigkeit nicht, dann kann dann wird (rein rechnerisch) auch die angenommene Traglast nicht erreicht.
Hoffe das hilft weiter...
Gruß, Frank