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Hallo Kollegen,
ich habe probleme bei dem Nachweis einer Balkonverbreiterung. Ich möchte einen Kragplattenbalkon (B225) Dicke d = 14 cm mit einer Verbreiterung in Stahlbauweise versehen. Die neue Verbreiterung beträgt nur 20 cm und wird alle 50 cm an dem vorh. Balkon verankert. Mir schwebt vor, über die äussere Balkonkante ein geschweisstes Blech in U-Form zu schieben (Schenkellänge ca. 25 cm) und bei 20 cm durchbolzen. An diesem U-Blech ist die Stahlkonsole angeschweisst ,die die 20 cm Verlängerung als Auflager trägt. Nun teilt sich das Moment aus Holmdruck,Nutzlast ,g0 in Zug und Druckkraft auf,und ich habe die max Zugkraft im oberen Schenkel auf der Balkonoberseite (ca.7 kN). Der Schenkel ist an dem Bolzen befestigt, der nun im gebohrten Loch auf den Beton drückt. Idealer weise möchte ich einen 16er Bolzen nehmen. In wie weit kann ich aber nun die Bolzenlänge für die Druckkraftübertragung in den B225 ansetzen?? Um meine 1.05 kN/cm² Druckfestigkeit des B15 (habe ich angesetzt) mit dem 16er Bolzen zu übertragen brauche ich eine Länge von ca.5 cm. sigma p = 7.0/(1.60 x 5.0) ~ 1.05kN/cm² Eine Konstruktion mit Dübeln klappt nicht, da keiner eine Zulassung unter B25 hat. Ausser UMV Vario, aber dafür ist meine Balkondicke zu gering. Ich benötige dringend Eure Hilfe. Danke, anne |
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unabhängig von der dübelbemessung gibt es im Leonhardt teil 2 oder 3 einen bemessungsvorschlag, der von allen prüfern anerkannt ist. die versuche wurden mit den damaligen bentonen gemacht, also auch dem B225.
in diesem fall ist durch die stahlplatte ausbrechen behindert: Pu = 2,5 * durchmesser² * wurzel (beta p * beta s) zul P = 1/5 * Pu durchmesser [cm] beta s = stahlstreckgrenze bolzen beta p = prismendruckfestigkeit = ~0,8*beta wn es gibt auch eine modernere nachweismethode nach bindseil, aber diese ist einfach und ermöglicht große bolzenkräfte. die bolzen würde ich mit fischer FISV verpressen, weil der nachweis für einbetonierte bolzen gedacht ist. vielleicht auch noch einen kurzen gedanken an rückhängebewehrung, vorhanden oder nicht? VG TR4 |
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Hallo Anne,
mit einer Dübelbemessung gem. ETAG Annex C wird es auf Grund der geringen Randabstände möglicherweise kritisch. Zudem liegt meist keine Zulassung für Beton <C20/25 (~B25) vor. Spontane überlegung: Teil Dir möglichst das Kräftepaar sauber auf: Ich gehe davon aus, dass die Platte einigermaßen bewehrt ist? Dann z.B. Hilti HZA-R (BSt 500S mit Edelstahlanschlussgewinde mit DIBt-Zulassung) mit HIT-HY 150 strinseitig als ü-Stoß mit vorh. Bewehrung stoßen, wobei der Anker nur Zugkräfte aufnehmen soll. Damit stützt Du Dich auf die Bewehrungstheorie gem. 1045-1. Problem: Lage Altbewehrung. Die Querkraft kannst Du nun über eine separate, z.B. aufgedübelte Schubknagge, Stahlunterkonstruktion o.ä nachweisen. Hier kommt die Dübeltheorie wieder zum Zug... Viel Erfolg. Gruß Marco S. |
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