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Gast
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Hallo Kollegen,
habe vielleicht ein komisches Anliegen und bitte um Info bzw. Meinungen. Bei einem Bauvorhaben möchte der Prüfstatiker (Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde) dass ich die durch den Bauherrn beauftragten Meister (Maurer-, Zimmerer- etc.) zu einem gemeinsamen Baustellentermin einlade (keine Rohbauabnahme odgl.). Diese möchten den Zeitaufwand bezahlt haben, da auch keiner so recht weiß, wozu das gut sein soll, denn es handelt sich um kein aus statischer Sicht besonders schwieriges Objekt und dann noch in der Baubeginnphase. Schon im eigentlichen Genehmigungsverfahren habe ich aufgrund von Ortsterminen, Archivrecherchen, Abstimmungen im Bauamt, nachgeforderten Berechnungen und Nachweisen mein geplantes "Zeitbudget" um mind. 100% überziehen (was macht man nicht alles für seinen Bauherrn!) müssen und jetzt die Ausführung ......... Der Bauherr möchte weder seinen, meinen noch den zusätzlichen Aufwand des Prüfstatikers und schon garnicht den der Auftragnehmer extra bezahlen....? Vielleicht kann mir jemand mitteilen, ob er ähnliche Erfahren (alle Einzelheiten möchte ich nicht schildern) machen musste/durfte. Wenn das allerdings der Normalfall ist oder wird, haben die Prüfer meiner bisherigen 84 Statiken etwas falsch gemacht. Ich möchte nicht falsch verstanden werden, nichts gegen das Vier-Augen-Prinzip oder die jeweiligen überwachungs-§§ der LBO, aber man sollte doch die Kirche da lassen, wo sie hingehört, denn die eigentliche Bauleitung ist doch wohl keine Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde. ... und jetzt eine gute Nacht Olaf. |
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Hallo Olaf,
den von Dir geschilderten Fall hatte ich in 17 Jahren Selbstständigkeit und vorher in den Jahren als Angestellter noch nicht. Einmal hat ein Prüfstatiker den Bauherrn veranlasst, mich als Aufsteller zusätzlich als Fauchbauleiter mit den Abnahmen der Konstruktionen zu beauftragen, da die Bauunternehmung grob schluderte, und die Bauleitung dies nicht sah. Ansonsten hätte ich mich beim Prüfer erkundigt, was das Treffen bezwecken soll, und auf welche Vorschriften er sich dabei stützt. Wie wärs mit nem Kaffeekränzchen beim Bauherrn? ![]() Gruß Wolfgang |
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Moin, Moin,
zunächst würde ich den Grund für den gemeinsamen Baustellentermin abfragen. Manchmal klärt sich da einiges. Du schreibst, dass es sich "um kein aus statischer Sicht besonders schwieriges Objekt" handelt und weiter "Schon im eigentlichen Genehmigungsverfahren habe ich aufgrund von Ortsterminen, Archivrecherchen, Abstimmungen im Bauamt, nachgeforderten Berechnungen und Nachweisen mein geplantes "Zeitbudget" um mind. 100% überziehen.." Und dieser erhebliche Aufwand ist bei einem "nicht besonders schwierigen Objekt" entstanden? Kann es sein, dass der Prüfingenieur das ganz anders beurteilt? Kann es sein, dass der Prüfingenieur sich veranlasst sieht, eben wegen dieses großen Aufwandes - für ein nicht besonders schwieriges Objekt - im Vorfeld schon mal vorsichtshalber alle Beteiligten zusammenzuholen? Der Aufwand lässt sich wohl nur vermeiden, wenn Du gute Argumente hast, um das Treffen nicht stattfinden zu lassen. "... ob er ähnliche Erfahren (alle Einzelheiten möchte ich nicht schildern) machen musste/durfte...." Na, irgendeine Leiche im Keller??? Gruß Pitt |
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Hallo Pitt,
ich kann Olaf nur zustimmen... Die Planungsphase eines einfachen statischen Bauwerks verschlingt nun mal nicht die doppelte Zeit an Vorplanung und das sieht der Prüfer wahrscheinlich ähnlich. Einfach mal mit ihm sprechen, sind ja auch nur Kollegen... Ach ja, mit 84 erstellten Statiken würde ich nicht unbedingt meine Kompetenz unterstreichen, das ist im Einfamilienhausbau der Jahressatz... |
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das ist doch ein tolles Angebot vom Prüfingenieur-
wer teilnehmen will, kommt...wen´s nicht interessiert, spart seine Zeit solche Termine sind bei den Ausbauhandwerkern durchaus üblich |
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hallo olaf
grundsätzlich kann die untere bauaufsichtsbehörde baustellenkontrollen durchführen, so lange das bauvorhaben noch nicht abgeschlossen ist. in ihrem fall, wo auch die bauaufsichtsbehörde die bautechnische prüfung durchgeführ hat, (wärme und schallschutznachweise sind vermutlich durch einen sachverständigen aufgestellt worden) kann auch in diesem fall die bauaufsicht diese baustoffe und bauteile überprüfen, weiterhin auch gebäudeabmessungen, bauteilabmessungen, grenzabstände usw. in begründeten fällen kann die bauaufsicht auch die baustellentätigkeiten einstellen lassen. daher ist es doch gut, daß der mitarbeiter der bauafsicht zu einem ortstermin bittet. besser als das die baustelle still gelegt wird. der mitarbeiter der bauaufsicht wird wohl gründe haben. diese kann man ggf durch ein telefonat erfahren. für den fall, daß bauprodukte verwendet wurden, die nicht mit den produkten übereinstimmen, die in der statik, schall- und wärmeschutznachweisen aufgeführt wurden, kann man auch diese bemängeln und weitere nachweise verlangen. also besser kurz zur baustelle als eine bußgeldandrohung an den bauherren. gutes wetter klaus m |
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