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Das Labyrinth der Vorschriften von DIN 1045-1
Abs 5.3.3 Bei unbewehrten Bauteilen ist wegen der geringen Verformungsfähigkeit des unbewehrten Betons für ständige und vorübergehende Bemessungssituation gamma C = 1,8 und für außergewöhnliche Bemessungssituationen gamma C=1,50 zu setzen. Diese Werte gelten für Druck und!!!!!! Zugbeanspruchung. Abs 8.6.7 Druckglieder aus unbewehrtem Beton Unabhängig vom Schlankheitsgrad immer schlank!! Lambda von 85 nicht überschreiten. Habe die neue versteckte Ausmittenregelung gefunden: Phi = 1,14 *(1-2*e tot /h) - 0,02 lo /h Abs 10.2 unter 2) Bei unbewehrten Querschnitten gelten die folgenden Annahmen und Grundsätze: Ebenbleiben der Querschnitte Die Betonzugspannungen dürfen im Akllgemeinen nicht angesetzt werden. Ausnahmen wie z.B Fundamente sind mit fctk 0,05 /gamma c mit gamma c für unbwehrten Beton nach 5.33 (8) zu bemessen. Zilch Rogge (Beitrag im Betonkalender 2004 ) Seite 228 : Aufgrund dieser unzureichend erfaßbaren Einflüsse darf die Betonzugfestigkeit nicht angesetzt werden. Andere Tragmodelle in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit für den Nachweis der ...oder die Bemessung unbewehrter!!!!!!! Betonbauteile beruhen dagegen auf einer zumindest geringen mitwirkenden Betonzugfestigkeit im Querschnitt.Für diese Nachweise darf!!!!! die Betonzugfestigkeit mit ihrem unteren Fraktilwert fctk 0,05 und unter Ansatz eines erhöhten Teilsicherheitsbeiwertes für unbewehrten Beton gamma C = 1,8 angesetzt werden. Dürfen jetzt Zugspannungen bei unbewehrten Wänden angesetzt werden ? Irgendwie ein Rumgeeiere. Gruß Heinrich |
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Hallo Heinrich,
also ich denke mal, dass ein Ansatz der Zugspannungen bei Stützen im GZT wohl sehr fraglich ist. Würde mich also der Aussage von Prof. Zilch und Rogge hier anschließen. Die Zugfestigkeit von Beton ist ja ohnehin eine recht „variable“ Größe – deren Angabe mit nur einem Wert resultierend aus dem reinen Zugversuchen (Gradiente, Maßstabseffekt, Vorschädigung usw.) wohl doch eher fraglich ist - aber das ist eine andere Baustelle. Wenn ich mir die Grenzen für phi aus der Gleichung (45) der Norm so ansehe, dann meine ich, dass dies auch durch den Term 0 < phi <= 1-2*e(o)/h ausgedrückt wird. Gehe ich mal davon aus, dass eine klaffende Fuge bis h/2 auftritt ergäbe sich ja eine Ausmitte e(o)= h/3. Bei vereinfachter Betrachtung ohne e(a) und e(phi) ergäbe sich hier ein Grenze für phi von 1-2*h/3h= 1/3. Sieht man dies als Korrekturfaktor für die Höhe in der Gleichung (44), so ergäbe sich hier genau die vorhandene „Restfläche“ (2 x 1/6*h=1/3*h), die unter einer Annahme von konstanten Pressungen (GZT ja legitim) erzielbar wäre. Also ohne einen Ansatz von irgendwelchen Zugspannungen – die ich basierend auf dem Nachweiskonzept der lokalen Fehlstellen – ohnehin nicht ansetzen würde. Wie gesagt, dass ist meine Deutung des Nachweises für unbewehrte Druckglieder, der gut und gerne auch nicht exakt stimmen kann. Aber wie Du schon gesagt hast, die Beschreibung der DIN 1045-1 hat durchaus in mehreren Punkten gewissen Klärungsbedarf. Da gibt es sicher mehrere Punkte in der Norm (Stichwort (delta)F-sd vs. a-l). Gruß, Frank |
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Danke für deine Sicht der Dinge die ich übereinstimmend auch so sehe,obwohl da gerade die Betonlieferanten am Drehen sind um für Zugspannungen eine Erlaubnis zu bekommen.
Die Betonindustrie verkauft eben lieber mehr Beton = mehr Zement bevor sie eine Baustahlmatte sehen wollen;-)) Wenn Auflast von oben fehlt werde ich eben eine Q 188 einlegen ,die sich ja sowieso wegen der Wandlängen sowie Schwinden und Kriechen anbietet. Sollte der Bauunternehmer sich mit dem Bauherrn auf einen Verzicht der Matte einigen und Risse billigend in Kauf nehmen werde ich mir einen vorgesehenen Betonnachbehandlungsplan vorlegen lassen den ich dann sowieso nicht erhalten werde. Dann ist zumindest geklärt wer für diese Risse verantwortlich zeichnet. Gruß Heinrich |
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