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zulässige Belastung Schachtringe (Brunnenringe) 26 Feb 2005 16:23 #7684

  • Frank
  • Franks Avatar Autor
Hallo Kollegen,

ich bin gerade mit einem 5,00m tiefen Schacht aus Schachtringen (Brunnenrigen) befasst.
Er soll im Senkverfahren abgelassen werden und einen Innendurchmesser von 3,00m aufweisen.
Ich finde nirgends in der mir zur Verfügung stehenden Fachliteratur Angaben zur zulässigen
Belastung (Erddruck + Wasserdruck) von eventuell genormten Elementen. Berechnungsansätze sind
auch nirgends zu finden. Ich weiß mittlerweile, daß die DIN 4034 Angaben zu Schachtringen enthält.
Die habe ich aber leider in meinen Technischen Baubestimmungen nicht gefunden.

Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank vorab
Frank

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Rezulässige Belastung Schachtringe (Brunnenringe) 26 Feb 2005 18:44 #7685

  • klaus hümmerich
  • klaus hümmerichs Avatar Autor
hallo und guten abend
DIN 4034 befasst sich mit schachtringen bis 1500 mm NW
die standsicherheit ist nach DIN 19549 (die habe ich leider nicht) zu berechnen
für einbautiefen über 10,0 m und von vorgenannter din abweichenden lastannahmen
ist die standsicherheit anhand einer prüffähigen statik nachzuweisen, so steht es hier
geschrieben

freundliche grüsse
klaus hümmerich

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Rezulässige Belastung Schachtringe (Brunnenringe) 27 Feb 2005 10:53 #7691

  • Frank
  • Franks Avatar Autor
Hallo Herr Hümmerich,

vielen Dank für die Antwort.

Frank

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Rezulässige Belastung Schachtringe (Brunnenringe) 27 Feb 2005 12:49 #7693

  • Rainer
  • Rainers Avatar Autor
Brunnenring-Gründungen können wie Einzelfundamentgründungen bemessen werden.
I.d.R. können die "zulässigen Bodenpressungen für Regelfälle" der DIN verwendet werden. Die Inanspruchnahme der Erhöhung um 20 % für gedrungene Gründungskörper ist gerechtfertigt. Ein Streitpunkt ist immer wieder die Berücksichtigung des Eigengewichtes. Dieses kann bei den angesprochenen Höhen von ca. 5 m, die zulässige Auflast erheblich reduzieren (zul.p'=zul.p-hx23).
Unter diesen Verhältnissen ist es eher angesagt, einen Nachweis der Grundbruchsicherheit zu führen, was bei derartigen Gründungstiefen keine Probleme bereitet. Zu beachten ist aber, daß der umgebende Baugrund gewisse Anforderungen erfüllen muß. (Kohäsion) Sehr weiche Torfböden dürfen dann nicht in Ansatz gebracht werden.
Der Nachweis der inneren Standsicherheit ist entbehrlich, da die Schlankheit des (unbewehrt verfüllten) Ring-Turmes sehr gering ist. Ausmittige Lasteintragungen sollten aber berücksichtigt werden, da diese die Tragfähigkeit stark mindern
(-> DIN1045-1)
Gruss Rainer

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