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Irgendwie eine hübsche Norm die die Einwirkungen auf Tragwerke während der Bauausführung eingeht.
6.12 Außergewöhnliche Einwirkungen Außergewöhnliche Einwirkungen wie Anprall von Baufahrzeugen,Kranen oder Baugerät (z.B Betonkübel),lokales Versagen der endgültigen oder temporären Unterstützungen usw.,die zu einem progressiven Einsturz der tragenden Bauteile des Tragwerkes führen können ,sind für die maßgebenden Grenzzustände zu untersuchen. 2) Wo möglich ,ist als außergewöhnliche Einwirkung das Herunterfallen umsetzbarer Schalungen einschließlich der dynamischen Effekte zu untersuchen. Fazit: Der Statiker muß sich in Zukunft auch um besoffene oder vor der Entlassung stehende LKW- und Kranfahrer seine Gedanken machen ,die ihre Schalthebel nicht mehr ganz im Griff haben;-)) Das wird sicher auch Auswirkungen auf die Haftpflichtversicherungen haben. Die Haftpflichtversicherungen der Baufirmen könnten fallen und die der Statikbüros dürften weiter ansteigen. Die Zunft der Statiker wird zum Volldeppen degradiert der sogar für das Rasieren der Betonstützen durch Betonkübelanprall von Kranfahrerlehrlingen verantwortlich gemacht werden kann;-)) Das darf irgendwie ja alles nicht mehr wahr sein. |
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Na, wie ist es mit der Vertretung unserer Zunft in den Normenausschüssen bestellt? Soviel ich weiß, maumaumau. Hingegen sitzen dort weiterhin dieselben Vertreter aus Baufirmen, die die eigenen Statikabteilungen in den letzten Jahren heruntergefahren haben, und ein paar Professoren. Erstere sind eben gewieft, zweitere sitzen meist als Beamte in ihrem Elfenbeinturm... Und um es gleich zuzugeben, die außergewöhnlichste Last ist: Ich bin an Normenarbeit/Lobbyarbeit solange nicht wirklich interessiert, wie ich gerade mal genug Zeit finde für Auftragsbearbeitung, Geldeintreibung und alle paar Monate mal ein kleines Abendessen bei etwas Kerzenschein... Und ich klage lieber leise weiter... Alles zusammen ist meine außergewöhnlichSTe Last - das Kind scheint in den Brunnen gefallen!
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