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Gast
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Hallo!
Habe folgende Aufgabenstellung: In einer Versuchshalle wird eine vorhandene Grube ca. 7x15m durch eine neue Decke geschlossen. Für den Auf-/Abbau der in dieser Halle geführten Versuche ist ein Gabelstapler erforderlich. Angesichts der zu erwartenden geringen Lastspielzahlen halte ich einen Ermüdungsnachweis für überflüssig, nur kann ich nach dem die DIN 1072 und 1075 zurückgezogen sind keinen Hinweis finden wie solche Bauteile zu behandeln sind. Weiß hier jemand einen Rat, die Frage ab welcher Lastspielzahl ein Ermüdungsnachweis zuführen ist, ist ja auch im Zusammenhang mit anderen Bauteilen wie Hofkellerdecken usw. interessant. Vielen Dank im voraus. Gruß Jan |
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Hallo,
das hängt davon ab wieviel und wie genau Du rechnen willst. Die Nachweiskonzepte sind dem Heft 525 DAfStb S. 162ff. zu entnehmen. möglich sind 3 Verfahren -- explizite Berechnung der Schädigungssumme -- Nachweis mit Hilfe der schädigungsequivalenten Spannungsschwingweite -- Begrenzung der Spannungen bzw, spannungsschwingweiten aus ein Dauerfestigkeitsniveau. am schnellsten dürfte wohl Nachweis 3 funktionieren (analog wie in der alten DIN 1045) gruss Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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