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Gast
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Hallo Kollegen, folgendes Problem:
Bei einem größeren Gebäude sollen die Geländerausfachungen aus Glas mit Punktlagerung ausgeführt werden. Gemäß TRAV, 6.3.3 ist diese Anwendung nur für den Innenbereich geregelt. Ist diese Ausführung somit nicht zulässig? |
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In diesem Fall werden Sie wohl eine Zustimmung im Einzelfall beantragen müssen
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Hallo Markus,
soll das Glas absturzsichernde Funktion haben oder nimmt noch ein horizontales Stahlprofil die H-Last auf? · Wenn nicht, dann ist auf jeden Fall eine Zustimmung im Einzelfall notwendig. · Wenn doch, so gibt es schon punktgelagerte Scheiben mit Zulassung. Wie ist die Frage zum Innenbereich zu verstehenß Gruß teeVier |
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- Holmkraft wird durch darüber liegendem Stalprofil aufgenommem.
- Wo finde ich Angaben zu zugelassenen Scheiben? - Wie schon beschrieben, lese ich aus der TRAV 6.3.3heraus, daß die Angaben der Tabelle 3 nur für den innenbereich gelten. Oder liege ich da falsch. |
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Moin, Moin,
der Abschnitt 6.3 bezieht sich auf Systeme mit versuchstechnisch nachgewiesener Stoßsicherheit. Wenn danach gebaut wird, ist i.d.R. keine ZiE erforderlich. Das heißt nicht, dass man nicht anders bauen kann. "C1" bezieht sich wohl auf das von Dir beschriebene System. Es ist eine Statische Berechung für die auftretenden Wind-Lasten zu erstellen, außerdem eine ZiE für die Punkthalter, sofern keine Halter mit Zulassung eingesetzt werden. Gruß Pitt |
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Vielen Dank für Eure Einschätzungen.
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