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Hallo Kollegen,
nach DIN 1045-1 ist die Bodenplatte einer Tiefgarage eines Mehrfamilienwohnhauses in die Expositionsklassen XC3, XD3, XM1 einzuordnen. Gemäß der Fussnote 2) werden zusätzliche Maßnahmen (z.B. rissüberbrückende Beschichtung) gefordert. Meine Frage: Sind demnach alle Bodenplatten von Tiefgaragen mit rissüberbrückenden Beschichtungen auszuführen? Wer hat Erfahrungen oder kann Literaturangaben machen? Vielen Dank. Jörg |
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Habe derzeit das gleiche Problem.
Auch meine Frage: Ist eine Beschichtung bei Tiefgaragen im Wohnungsbau immer erforderlich, oder wie ist der Begriff "Einzelgaragen" zu verstehen. |
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Tach Kollegen,
die neue DIN 1045 setzt höhere Maßstäbe auch an uns Ingenieure und daher werde ich persönlich nur noch eine rissüberbrückende Beschichtung als derzeitigen Stand der Technik empfehlen. Zitat aus 1). " Hier ist vielmehr der planende Ingenieur gefragt, der aufgrund der Projektunterlagen abschätzen kann...." Literatur gibt's schon viel zum Thema: 1) Beton -und Stahlbetonbau(BuS) 10 / 2003: Bemessung auf Dauerhaftigkeit 2) BuS 11 / 2003: Zur Dauerhaftigkeit von Stahlbetonbauteilen... 3) BuS 9 /2004: Zur Anwendung von Expositionsklassen bei Parkhäusern 4) Bauberatung Zement: Planungshilfe / Bauteilkatalog S. 4.13 Gruß teeVier |
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...da stellt sich mir die Frage, sind alle meine bisherigen Tiefgaragen mit 5cm Betondeckung ohne Beschichtung falsch konstruiert?
Sollen wir schonmal unsere Haftpflicht benachrichtigen? |
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Hallo Kollegen,
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht..... rissüberbrückende Beschichtungen waren bereits vor der Einführung der DIN 1045-1 für (statische notwendige ) Bodenplatten allgemeiner Stand der Technik, da man bereits vor vielen Jahren wusste das Tausalze in Tiefageragen durch die KFZ- Nutzer eingeschleppt wurden. Neu ist lediglich, das dieser Wissensstand nunmehr in einer Norm verankert ist. Viele Kollegen sollten sich ihre ohne Beschichtungssystem geplanten Bodenplatte mal nach Jahren wieder ansehen....dann wäre der Aufschrei vermutlich nicht so laut. Gruss AndreasG |
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Hallo Kollegen!
Im BK 2004, T2, S115 "Parkhäuser" sind Lösungen ohne rissüberbrückende Beschichtungen für Bodenplatten angegeben (C30/37-WU,LP). Befahrbare Decken sind hiernach mit Beschichtungssystemen auszuführen. Weitere Hinweise findet man in BK 2005, T2, S389 "Direkt befahrene Parkdecks" die die Einstufung eines Bauteils auch abhäöngig von der Nutzung / Frequentierung - privat / öffentlich zulassen. Einzelgaragen (privat) sollte man m. E. auch entspannter sehen. Letzendlich bleibt aber die Entscheidung zur Einstufung / Ausführung natürlich beim Tragwerksplaner (ingenieurmäßiges Denken) hängen. Gruß AO |
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