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Hallo Kollegen,
ich habe eine weisse Wanne zu berechnen. Nun sind bei dem Nachweis der Gebrauchstauglichkeit (Mindestbew, zul. Durchmesser) infolge Biegezwang, laut DIN verschiedene Anforderungsklassen gegeben.(Tab. 18 , 19, A-F). Je nach Anforderungsklasse wird eine bestimmte Einwirkungskombination angegeben die dem Nachweis zu Grunde liegen soll. Leider finde ich nichts weiterführendes über die Anforderungsklassen, bzw. was damit im einzelnen gemeint ist. WU-Bauteile können in Klasse A-D angesiedelt sein. Wer kann mir helfen? |
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Hallo Kai!
Zu den Anforderungsklassen findest Hinweise in Heft 525 zu Kap. 11ff auf Seite 98ff Gruß AO |
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Hallo Kai,
wegen WU-Bauteile in Klassen A-D: Laut Tabelle 19 sind Stahlbetonbauteile in Klassen E/F; ich weiß nicht, was dann gelten soll. Es sollte auch u.U. mit dem Bauherrn geklärt werden, ob ihm die Rißbreiten der DIN reichen; in speziellen Fällen könnte er weniger verlangen. Für den Betonlieferanten soll eine zulässige Wassereindringtiefe vorgegeben werden. Für die genauere Definition der Einwirkungskombinationen (selten, häufig, quasi-ständig) s. DIN 1055-100; 10.4. (u.a. Tab. 3) Bei der Zuordnung orientiere ich mich an Schneider, 14.Aufl., 5.27; Stahlbeton neu, Bemessungsgrundlagen: ständige Bemessungssituation (normale Bauwerksnutzung), vorübergehende Bem.sit. (Bauzustand, Instandsetzung), außergewöhnliche Bs. (Anprall, Erschütterung) Gruß, Philipp |
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