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Mindestbewehrung 02 Feb 2005 15:20 #7246

  • Martin
  • Martins Avatar Autor
Hallo zusammen !

Ich habe mal ne Grundlagenfrage zum Thema Mindestbewehrung.

Frage: Wann brauche ich bei Stahlbetonbauteilen keine Mindestbewehrung ?

Konkret geht es um ein Pumpenfundament. Das Gewicht (~1 KN) wird über eine lastverteilende Stahlplatte
eingeleitet.Fundament so breit wie Stahlplatte. Die Pumpe steht auf der Bodenplatte.
Statisch keine Bewehrung erforderlich.

Von der Uni kenne ich , dass die Mindestbewehrung für ein günstiges Rissbild
(nicht 1 großer sondern viele kleine Risse aus verschiedenen Gründen) vorzusehen ist.

Ich kann mir nicht vorstellen , wie bei einem Bauteil (nur Druck, "ohne" Durchbiegung, keine Risse, kein zwang)
dies nötig ist. Oder ist die Mindestbewehrung für Zwang/Risse aus Hydratation?


Danke
Martin

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ReMindestbewehrung 02 Feb 2005 15:45 #7247

Hallo Martin!

Generell ist überall da eine rissbeschränkende Bewehrung vorzusehen wo das Bemessungmoment Md > Mcr wird. übergang vom Zustanf I (ungerissener Querschnitt) in den Zustand II ( gerissener Querschnitt). Die "Theorie" geht davon aus dass der durch den Beton aufgenommene Zugkraftanteil im ungerissenen Zustand schlagartig durch die Rissbildung in die Bewehrung eingetragen werden muß.

In dem Fall Pumpensumpf
Wenn keine Bewehrung erforderlich ist, dann kann auch die nach DIN geforderte Mindestbewehrung entfallen.Theoretisch wäre ja dann auch Mauerwerk ausreichend.

Gruß AO

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ReMindestbewehrung 02 Feb 2005 16:38 #7249

Hallo AO,

dass Du in dem Fall keine Bewehrung brauchst sehe ich genauso. Allerdings sehe ich die Sache mit der Mindestbewehrung (zumindestens die zur Sicherstellung des duktilen Bauteilverhaltens nach 13.1.1 - obwohl ja eine gewisse Verwandschaft zu 11.2.2 nicht zu übersehen ist ;o)) etwas anders. Prinzipiell ist diese bei überwiegend auf Biegung beanspruchte Bauteile (Def. 3.1.18) immer vorzusehen und das eben gerade wenn die Momente Md < Mcr sind, weil ja sonst i.d.R. ohnehin die statisch erforderliche Biegebewehrung maßgebend wird. Dies soll halt sicherstellen, dass bei Auftreten des Rissmomentes die Bewehrung nicht gleich mit versagt.
Wie oben schon angedeutet sehe ich das mit dem Fundament genauso wie Du. Wenn nicht eine sehr große Last punktuell (ja kleine Fläche ;o)) eingeleitet wird - Querzug ggf. überschlag mit Fachwerkanalogie - hätte ich da überhaupt keine bedenken.

Gruß, Frank

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ReMindestbewehrung 02 Feb 2005 19:07 #7254

  • Heinrich
  • Heinrichs Avatar Autor
Die Biegeversuche von Leonhardt in den 70ern haben ja das schlagartige Versagen von unterbewehrten Stahlbetonquerschnitten eindeutig belegt.
Ein verantwortungsvoller Bauingenieur hat deshalb in dicke Fundamente niemals die Hasendrähte eingelegt,auch wenn sie nicht explizit durch die DIN gefordert wurden.

Kleine Bauherrenänderungen mit anderen Lastumleitungen und man sieht dann nach dem Betonieren plötzlich uralt aus wenn man der Haarnadelstatik gefrönt hat.

Eine gute Konstruktion macht auch Erweiterungen möglich und die Umnutzungen die heute schon während der Bauphase möglich geworden sind machen einen Ingenieur der Haarnadeln verkauft zu einem schlechten Berater für den Bauherrn.

Diese Planungsparameter werden schon zu Beginn beim Bauherrn offensiv besprochen damit nachher nicht herumgedruckst werden muß.
Der Bauherr erhält ja dann auch bessere Möglichkeiten im Hinblick auf Erweiterungen.Eine zu schwache Bewehrung ist immer Essig.
Bei den Bodenpressungen kann man sich in der Regel durch Konsolidierung schon eher mal helfen.
Ein guter Ingenieur soll für den Bauherrn auch mal vorbeugend arbeiten.

Und durch die mindestbewehrten Fundamente kommt dann an der Baustelle oft auch noch das Sammelrohr der Entwässerung mit NW 300;-)) oder bei Fehlen des Rohres eine Aussparung mit 400 mm.
Machen wir uns doch auf dem Papier endlich von dieser Mindest-Mindest-Mindest Geiz ist Geil Manie frei.

Gruß Euklid

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ReMindestbewehrung 03 Feb 2005 10:56 #7271

Hallo Heinrich

Generell gebe ich Dir Recht.
Deine Ausführungen beziehen sich auf Fundamente, Gründungsbauteile mit plnmäßiger Biegung.
Bei dem hier abgefragten Problem liegt die Notwendigkeit nicht in der durch Biegebewehrung sicherzustellenden Tragfähigkeit.

Gruß AO

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