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ARMES DEUTSCHLAND ..... 02 Feb 2005 10:55 #7232

  • Fred
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Kurzer überblick:
selbständiges Ingenieurbüro,brauche zur zeit jeden cent (wie jeder von uns).
statik letztes jahr fertig gemacht(incl.2.!! Weihnachtsfeiertag),am 4.Jan.05 übergeben.Auf Rechnung steht Zahlbar innerhalb den nächsten tagen.Bauherr zahlt und zahlt nicht.nach drei wochen mahnung raus,und mit bauherr telefoniert,dieser sagt:innerhalb nächsten tagen kann man viel verstehen,wäre was handfestes drunter gestanden hätte man es ja bezahlt !!!! Schade statik ist leider schon raus,unternehmer konnte in KW1 schon am bau anfangen.
Ich habe jetzt deas betonieren stoppen lassen mit begründung bettungsziffer war aufgrund nicht richtiger angaben durch bauleitung zu korrigieren,man müsse es erneut berechnen.Wie sieht es rechtlich aus,wenn ich durch solche aussagen den bau "stoppen"lasse.die statik gehört ja eigentlich mit samt konstruktionsplänen bis zur vollständigen bezahlung dem ing.büro oder?

Ich dreh fast durch.Wie macht ihr das???

fred

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ReARMES DEUTSCHLAND ..... 02 Feb 2005 11:56 #7236

Moin, Moin,

vor allem schreiben die meisten von uns wohl nicht "innerhalb den (?) nächsten tagen (?)".

Das ist so, wie es dem Ephraim Kishon ergangen ist, der seine Schuhe einem Schuster zur Reparatur gab, in dessen Schaufenster das Schild hing "Sie können auf die Reparatur Ihrer Schuhe warten". Nach längerer Zeit, als die Schuhe immer noch nicht fertig waren, sagte der Schuster dann zu Kishon "Aber Sie warten doch, oder", eben wie es auf dem Schild stand.

Nimm's mit Humor, stehe zu Deiner Formulierung und mache es das nächste Mal besser :-)

Gruß Pitt, derweissdassmanauchbeihonorarrechnungenmitschwundrechnenmuss

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ReARMES DEUTSCHLAND ..... 02 Feb 2005 12:51 #7239

  • AndreasG
  • AndreasGs Avatar Autor
Hallo,

Rechtlich hast du mit deinem Bauherrn einen Werkvertrag gem. BGB...d.h. Du bist erstmal zu Vertragerfüllung verpflichtet. Stoppt die Baustelle aufgrund deiner Anweisung bist Du ggf. schadensersatzpflichtig gegenüber dem Bauherren. Also sei vorsichtig mit derartigen Anweisungen.
Die Bezahlung ist erstmal zweitrangig.
Bei mir vergeht auch zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang meistens ein Zeitraum von drei Monaten...bei öffentlichen Bauherrn meist noch länger.

Gruss

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ReARMES DEUTSCHLAND ..... 02 Feb 2005 13:23 #7240

  • TomTom
  • TomToms Avatar Autor
Versuchs doch mal so:

anstatt zu schreiben: zahlbar innerhalb der nächsten Tage

lieber schreiben: Bei Zahlung innerhalb von 5 Werktagen 2% Skonto.

Du wirst Dich wundern, wie schnell das Geld auf Deinem Konto ist. Und 2% Skonto als Abzug auf Deine Honorarsumme ist immer noch besser als 7,5% Sollzins und das ewige rumgeärgere.

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