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Gruß an Andreas G
Ich bin gerne bereit Deiner Auffassung zu folgen. Abgesehen von meinem Willen sehen die Herren des Betonvereins in Ihrer Beispielaugabe die Situation völlig anders, vgl. Beispiel 2 Vollplatte unter einer abgedichteten Dachterrrasse. Soweit ich das nachvollziehen kann hat man sich hier an die Regelung analog zu DIN 1045-7/88 angelehnt. Abgesehen davon betrachtet m. E. der Bauteilkatolg der Zementindustrie nur Betonbauteile zugeordnet zu den jeweiligen Expositionsklassen ohne Ansatz einer Abdichtung - Ausnahme Parkdecks in Verbindung mit Beschichtungssystemen. Grüße AO |
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Hallo AO,
ich teile ja auch Deine Auffassung und die des DBV sofern es sich um eine abgedichtete, nicht wärmegedämmte (und somit dem Frost ausgesetzte) auskragende Decke handeln würde. In vorliegenden Fall soll nach Angabe des Fragestellers ja eine Wärmedämmung erfolgen. Deiner Auffassung zufolge müßte damit jede Betonaussenwand mit Wärmedämmverbundsystem mind. Beton der Güte C25/30 XC3, XF1 aufweisen. Grüsse Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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Hallo Andreas Gehm,
Für genau die Situation die Du beschreibst wird innerhalb der Beispiele zur DIN 1045-1, Beispiel 2, Dachdecke gedämmt und dauerhaft abgedichtet, Plattenunterseite Innenbereich, XC3 gefordert. Deine überlegung finde ich ingeneurmäßig und praxisbezogen und halte sie persönlich auch für ausreichend. Aber was bin ich schon gegen die vordenkende Elite. Mit freundlichem Gruß AO |
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