Für Bayern: Im Prinzip geht es.
Wenn die Statik ohne Prüfung laufen soll, dann ist für einfache Bauvorhaben die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für die Standsicherheit bei der bayerischen Ingeneiurekammer oder Architektenkammer erforderlich. (BayBO Art. 57 u. 68) Für höhere Schwierigkeitsgrade finde ich in der BO nichts, die sind wohl immer mit Prüfung.
Brandschutz ist ein eigenes Kapitel.