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Statik in Bayern 18 Jan 2005 13:39 #6981

Hollo Kollegen!

Kann ich als Statiker aus Sachsen ohne weiteres statische Berechnungen für ein BV in einem anderen Bundesland (bes. Bayern) erbringen, oder muß man in eine Liste eingetragen sein?

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ReStatik in Bayern 18 Jan 2005 16:09 #6988

  • Philipp
  • Philipps Avatar
Für Bayern: Im Prinzip geht es.
Wenn die Statik ohne Prüfung laufen soll, dann ist für einfache Bauvorhaben die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für die Standsicherheit bei der bayerischen Ingeneiurekammer oder Architektenkammer erforderlich. (BayBO Art. 57 u. 68) Für höhere Schwierigkeitsgrade finde ich in der BO nichts, die sind wohl immer mit Prüfung.
Brandschutz ist ein eigenes Kapitel.

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