Willkommen,
Gast
|
|
Hallo!
Bei einem DDR-Flutlichtmasten, h ca.30m, parallelgurtig, bestehen die Eckstiele aus zu einem Hohlprofil zusammengeschweißten L100. Der Anschluß an das Fundament erfolgt durch außenliegende L120, welche mit einer Gewindestange komplett durchgeschraubt wurden. Das ist also faktisch dasselbe, als wenn man 2 Quadratrohre ineinander stecken würde und ebenso komplett durchschrauben würde. Ist das nach DIN zulässig? Ich glaube nicht. Irgendwie habe ich ein schlechtes Gefühl dabei (zumal die Kräfte dementsprechend groß sind), da ja in dem Hohlprofil nicht geschraubt werden kann und somit keine klar definierte und ausschließlich auftretende Abscherbeanspruchung der Gewindestangen vorliegt. Ein entsprechender expliziter Hinweis in einem Fachbuch würde mir helfen und ich wäre 'raus aus dem Schneider... Danke für evtl. Antworten. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Ich geh mal davon aus, dass der Anschluss durch 2 L -Profile symmetrisch ausgebildet ist.
Nachweis: Abscheren, Lochlaibung u. sicherheitshalber Versatzmomenz in Schraube. Korrosionsschutz muss natürlich gewährleistet sein. Gruss Klenkes |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
hier ein Literaturhinweis: Hohlprofil-Konstruktionen von Dipak Dutta, Seite 112, Verlag Ernst & Sohn, 1999. Dort werden Tragfähigkeitsnachweise für RHP-Laschenverbindungen mit durchgesteckten Schrauben vorgeschlagen. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten