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Zulässige Verbindung? 12 Jan 2005 14:00 #6815

  • Stephan
  • Stephans Avatar Autor
Hallo!

Bei einem DDR-Flutlichtmasten, h ca.30m, parallelgurtig, bestehen die Eckstiele aus zu einem Hohlprofil zusammengeschweißten L100. Der Anschluß an das Fundament erfolgt durch außenliegende L120, welche mit einer Gewindestange komplett durchgeschraubt wurden.
Das ist also faktisch dasselbe, als wenn man 2 Quadratrohre ineinander stecken würde und ebenso komplett durchschrauben würde.

Ist das nach DIN zulässig? Ich glaube nicht.
Irgendwie habe ich ein schlechtes Gefühl dabei (zumal die Kräfte dementsprechend groß sind), da ja in dem Hohlprofil nicht geschraubt werden kann und somit keine klar definierte und ausschließlich auftretende Abscherbeanspruchung der Gewindestangen vorliegt.

Ein entsprechender expliziter Hinweis in einem Fachbuch würde mir helfen und ich wäre 'raus aus dem Schneider...

Danke für evtl. Antworten.

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ReZulässige Verbindung? 12 Jan 2005 14:35 #6816

Ich geh mal davon aus, dass der Anschluss durch 2 L -Profile symmetrisch ausgebildet ist.
Nachweis: Abscheren, Lochlaibung u. sicherheitshalber Versatzmomenz in Schraube.
Korrosionsschutz muss natürlich gewährleistet sein.
Gruss Klenkes

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ReZulässige Verbindung? 12 Jan 2005 21:18 #6829

  • Kurt
  • Kurts Avatar Autor
Hallo,

hier ein Literaturhinweis:
Hohlprofil-Konstruktionen von Dipak Dutta, Seite 112, Verlag Ernst & Sohn, 1999.
Dort werden Tragfähigkeitsnachweise für RHP-Laschenverbindungen mit durchgesteckten Schrauben vorgeschlagen.

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