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Hallo,
ich habe zwei Fragen zu einem Mauerdurchbruch durch eine tragende Wand. Es handelt sich um einen Durchbruch zwischen zwei Wohnungen im EG eines 4 Stöckigen Mietshauses (Bauj. 1938) in der Breite von ca. 1m. 1. Der Hausbesitzer hat dem Durchbruch zugestimmt, brauche ich noch andere Genehmigungen? 2. Welche Gutachten bzw. Berechnungen / Planungen sind für eine fachmännische Ausführung notwendig und an wen muss ich mich wenden? Vielen Dank für die Antworten, Grüße aus Berlin Funkman |
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Hallo Herr Funkman,
statische änderungen an tragenden Bauteilen müssen in Berlin dem Bauamt angezeigt werden. Die erforderliche Planung kann ich gerne für Sie übernehmen. Bei einem kleinen Durchbruch und unkomplizierten Randbedingungen müssen Sie keine Angst vor den Planungskosten haben. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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