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Hallo an alle !
Eine kurze Frage: Muss ein 4 - Familienhaus (2 über ein Treppenhaus gekoppelte Häuser - jeweils 2-geschossig) in Thüringen von einem Prüfingenieur geprüft werden? Wie kann man diese Prüfung umgehen (Liste für Vorlageberechtigte etc.) und kann der Bauherr den Prüfer selbst wählen oder läuft das über die Baubehörde? Gruß, R. Harzer Mit freundlichen Grüßen
R. Harzer |
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Hallo,
eine klare Antwort kann ich auch nicht geben. Ich weiß, dass es auf Nachweis Prüfbefreiungen gibt, da ich selbst eine solche habe. Ich empfehle, einfach das zuständige Bauamt anzurufen und nachzufragen. Frohe Weihnachten Arno Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur Schlüterstraße 49 14558 Nuthetal Tel: 033200/51189 Fax: 033200/51194 e-mail: info@arnostatik. |
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Solche Sachen stehen stets in LBOs.
Einfach aufschlagen und nachlesen. |
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Hier ein Link zur Bauordnung:
www.feuertrutz.de/thue_lbo.pdf Nach §63b offensichtlich wie in Hessen mit Eintrag in Liste... |
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