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Sehr geehrte Kollegen,
In der DIN 1045(88) gab es die Vereinfachung für Bauteile - Balken mit do<20cm und To<=T011, sBü =15cm zulässig. Ist Jemandem diese Regelung auch für die DIN 1045-1 bekannt. Kleinster Abstand gem.3.4.2 = 0,7x h Für einen Hinweis wäre ich dankbar. |
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Hallo Jens,
wenn Du nachweisen kannst dass VEd <= 0,3x VRd, max ist, beträgt der Bügelabstand in Längsrichtung 0,7 x h, also in Deinem Fall 0,7 x 20 cm = 14 cm. Einen größeren Bügelabstand darf man glaube ich nur wählen, wenn nachgewiesen werden kann, dass keine Schubbewehrung erforderlich ist (VEd < VRd,ct). Aber betrachte mal einen Stahlbetonbalken der nur eine Querschnittshöhe von H=16 cm besitzt und bei dem Schubbewehrung erforderlich ist, dann würde sich ein Bügelabstand von 0,7 * 16 = 11,2 cm ergeben. Hier wäre m.e.n. die 15cm -Regel aus der alten DIN 1045 sehr sinnvoll. Ich habe diese Ausnahmeregel aber bisher auch nicht in der neuen DIN 1045-1 gefunden und wäre für weitere Hinweise in diesem Zusammenhang dankbar. |
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