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Gast
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Hallo und Glück Auf!,
eine einfache Horizontallast reicht nicht aus . Bei dem Wort Brandwand ist die Standicherheit unter Brandbelastung und Anprallversuch zu untersuchen. Falls Deine Brandwand kein Regelfall der DIN 4102 darstellt wäre ich vorsichtig irgendetwas zu rechnen. Wenn Du Pech hast, brauchst Du eine Zustimmung im Einzelfall. Auf jeden Fall mit einem Sachverständigen vordurchsprechen. Gruß Frank Ein frohes Fest allen Berufskollegen ! |
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Hi Florkowski,
das sehe ich anders. Es ging hier um Lastannahmen für eine Brandwand, und das steht zur Diskussion:. Gebäudeabschlusswand Eigengewicht Wind Stoßbelastung Horizontallast von 1/100 der Gesamtlast Gebäudetrennwand Eigengewicht Stoßbelastung Horizontallast von 1/100 der Gesamtlast Ergänzungen erwünscht. Gruss Torx |
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Hallo
Eine Brandwand muß für die volle Windlast (Druck+Sog) bemessen werden , da sie auch nach einem Brandfall standsicher sein muß. M.f.G. |
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Hallo,
eine Brandwand muss im extrem fall auch alleine stehen bleiben, d.h: Belastung: Fall 1 Gebäude 1(links) brennt -> Wind von Links -> Ständige lasten aus Gebäude 2 (rechts) -> Brandlast von Links (aus Dachlasten sowie Eigengewicht Dachaufbau unter einem Winkel von 45°. Fall 2 Gebäude (rechts) brennt) -> Lastfall spiegelbildlich zu Fall 1 Fall 3 (umstritten!!) Beide gebäude abgebrannt Wand steht allein -> Windsog und -Druck. |
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Das sehe ich nicht so!
Für Drog und Sog bemessen heißt ja, dass beide Gebäudeteile links und rechts der Brandwand abgebrannt sein müssen. Warum muss die Wand dann noch standsicher sein? Die Brandwand soll ja gerade ein überschlag von einem Gebäudeteil auf den nächsten verhindern. Frohe Weihnachten an alle, Gruß Sönke |
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