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Höhe der Mindestbew. in Wand 17 Dez 2004 07:49 #6579

  • Thomas72
  • Thomas72s Avatar Autor
Hallo,
ich betoniere eine Kellerwand auf die bestehende Sohle und berechne vorher eine horiz. Mind.bew. wg. zentrischem Zwang.
In meinen (etwas älteren) Vorlesungsunterlagen steht ein Hinweis, diese bräuchte nur bis zu halben Wandhöhe eingelegt werden. Das finde ich auch logisch.
Bei der Umstellung auf die neue DIN frage ich mich allerdings, wo stehts? Oder muß ich tatsächlich über die ganze Wandhöhe die Mindbew. einlegen?

vG Thomas

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ReHöhe der Mindestbew. in Wand 17 Dez 2004 08:09 #6580

fällt dann in der oberen hälfte der zwang weg ??

kann dort die wand völlig ungehindert hydrieren ??

glaube kaum !!

also besser bis oben auch mindestbewehrung vorsehen !!

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ReHöhe der Mindestbew. in Wand 17 Dez 2004 08:30 #6582

  • Thomas72
  • Thomas72s Avatar Autor
Was ist schon völlig ungehindert?
Logisch finde ich, dass ab einer gewissen Wandhöhe der Zwang, der aus der Verbindung zur "alten" Betonsohle resultiert, abnimmt und oberhalb ggf. durch die "Grundbewehrung" (=Q-Matte) aufgenommen werden kann. (Alles natürlich ohne bes. Anforderung an die Rissbreite)

Aber gut, Danke für den Hinweis! Damit läge ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Grüße Thomas72

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ReHöhe der Mindestbew. in Wand 17 Dez 2004 10:38 #6586

Hallo zusammen,

die Zwang(mindest)bewehrung kann durchaus in verschiedene Bereiche gegliedert werden.
Wenn ich mal unten an der Bodenplatte starte ergibt sich ein Bereich 1 (Höhe 1), in welcher die Rissbreite über die Schubfuge zur Bodenplatte gesteuert wird. Bin mir nicht ganz sicher denke in Heft 466 DAfStb. steht wohl eine Näherungsgleichung zur Ermittlung dieser Höhe. In diesem Bereich kann eine verminderte Bewehrung angenommen werden.
Dann kommt ein Bereich 2 in welchem die volle Bewehrung zur Aufnahme der ausfallenden Kraft bei Rissbildung vorzusehen ist – bzw. Mindestbewehrung zur max. Zwangskraft (DIN 1045-11.2.2 (2). Ich würde aber unabhängig davon immer zur Vermeidung eines Bewehrungsfließens sig(s)=fyk bei auftretender Rissschnittgröße (As,min= kc*k*fct,eff*Act/fyk) annehmen.
Ggf. gibt es dann auch noch einen Bereich 3, in welchem nur eine verminderte Bewehrung vorgesehen werden kann – „hohe“ Wände.

Gruß, Fränker

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